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Nach Rekordstrafe der EU-Kommission wegen Android-System: Google ver­langt nun Lizenz­ge­bühren

17.10.2018

Smartphone mit Apps

© Production Perig - stock.adobe.com

Die EU-Kommission hat im Sommer Googles bisheriges Geschäftsmodell beim Mobil-System Android durchkreuzt. Der Konzern reagiert jetzt und will künftig in Europa Lizenzgebühren von Geräteherstellern für seine Apps haben.

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Google ändert nach der EU-Rekordstrafe sein Geschäftsmodell beim dominierenden Smartphone-Betriebssystem Android und lässt Hersteller erstmals für die Apps des Internet-Konzerns in Europa bezahlen. Bisher konnten sie Anwendungen wie Googles Karten oder den Play Store kostenlos auf ihren Geräten vorinstallieren - waren dafür aber an Bedingungen gebunden, die aus Sicht der EU-Kommission den Wettbewerb verzerrten.

Google machte keine Angaben zur Höhe der Lizenzgebühren. Insofern ist auch schwer einzuschätzen, ob das neue Bezahlmodell die Preise für Android-Smartphones steigen lassen wird - oder die Hersteller in dem extrem umkämpften Markt die höheren Kosten auffangen, statt sie an Verbraucher weiterzureichen. Es könnte auch sein, dass die Smartphone-Hersteller auf die Vorinstallation bestimmter Google-Anwendungen verzichten. Das Android-Betriebssystem selbst sollen die Hersteller weiterhin kostenlos bekommen, betonte Google am Dienstag. Android-Geräte haben einen Marktanteil von mehr als 80 Prozent beim Smartphone-Absatz.

Es müssen nicht mehr alle Google-Apps sein

Der Internet-Konzern präsentierte auch andere Maßnahmen, die den Brüsseler Vorwurf eines unfairen Wettbewerbs bei Android ausräumen sollen. Unter anderem werden Gerätehersteller künftig Google-Dienste wie digitale Karten auch ohne die App für die Google-Internetsuche oder den Webbrowser Chrome installieren können. Das war eine zentrale Forderung der EU-Wettbewerbshüter. Sie sahen in der Zwangsbündelung aller Google-Apps einen Versuch, die Dominanz des Konzerns bei der Internetsuche auf dem PC auch auf Smartphones zu übertragen.

Google schafft nun auch die Voraussetzung dafür, dass die Hersteller nicht nur Geräte mit Google-Diensten und gleichzeitig auch Technik mit abgewandelten Android-Versionen auf den Markt bringen können. Bisher mussten sie sich verpflichten, keine Android-Abwandlungen zu verkaufen, wenn sie Apps des Internet-Konzerns auf den Geräten haben wollen. Auch darin sah die Kommission unfairen Wettbewerb. So habe vor einigen Jahren Amazon sein abgewandeltes Android-System FireOS auch anderen Herstellern angeboten. Sie seien interessiert gewesen - hätten aber nicht zugegriffen, weil sie danach keine Geräte mit Google-Diensten mehr hätten anbieten können.

Google hat Widerspruch gegen Wettbewerbsstrafe eingereicht

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte den Konzern im Juli mit einer Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro belegt. Android-Chef Hiroshi Lockheimer betonte in einem Blogeintrag, dass Google nach wie vor anderer Meinung sei und die Strafmaßnahmen der Kommission deswegen anfechte. Während der in der vergangenen Woche eingereichte Widerspruch jahrelang durch die Gerichtsinstanzen gehen kann, muss Google die Forderungen der EU-Kommission nach einer Änderung des Geschäftsmodells in Europa schon jetzt umsetzen.

Google hatte bereits im Sommer durchblicken lassen, dass aus Sicht des Konzerns das kostenlose Angebot seiner Apps nur zu den bisherigen Konditionen wirtschaftlich war. Google verdient sein Geld vor allem mit Werbeeinnahmen im Umfeld der Web-Suche. Daher wollte der Konzern seine Apps wie Maps oder GMail nur in einem Umfeld platzieren, in dem auch diese Werbefinanzierung gesichert ist. Die Kommission hatte verfügt, dass die Einschränkungen wie die Zwangs-Bündelung der Google-Apps binnen 90 Tagen abgeschafft werden müssen - aber wie in solchen Fällen üblich dem Konzern überlassen, wie das umgesetzt wird.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Nach Rekordstrafe der EU-Kommission wegen Android-System: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31553 (abgerufen am: 14.05.2026 )

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