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19147

Verfahren gegen Google ausgeweitet: EU-Kom­mis­sion hat nun auch And­roid im Visier

20.04.2016

Google-Hauptsitz in Mountain View, Kalifornien

(c) Google

Das Kartellrechtsverfahren gegen Google wird verschärft: Die EU-Kommission hat nun auch das Smartphone-Betriebssystem Android ins Visier genommen. Der US-Konzern soll sich jetzt zu den Vorwürfen äußern.

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Die EU-Kommission hat das Wettbewerbsverfahren gegen Google ausgeweitet. Im Fokus steht nun auch das Betriebssystem Android. Am Mittwoch teilte die Kommission mit, dass sie der vorläufigen Auffassung sei, dass Google seine marktbeherrschende Stellung unter Verstoß gegen das EU-Kartellrecht missbräuchlich ausnutze. Dies geschehe dadurch, dass Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern Beschränkungen auferlegt würden.

Im Europäischen Wirtschaftsraum liegt Googles Marktanteil bei lizenzpflichtigen Mobilgeräten bei über 90 Prozent. Dabei gebe es eine ganze Reihe von Markteintrittsschranken, die die Stellung von Google schützten, so die Kommission. Wollten Nutzer etwa zu einem anderen Betriebssystem wechseln, entstünden ihnen hohe Umstellungskosten. Ein Dorn im Auge ist der Kommission auch der App-Store von Android. Dieser sei auf den meisten Geräten bereits vorinstalliert. Endnutzer könnten auch keine anderen App-Stores verwenden. Hierfür müssten sie erst ein neues Gerät kaufen.

Zudem hätten die bisherigen Untersuchungen ergeben, dass Google Hersteller von Smartphones dazu verpflichte, auch die Google-Suche auf den Geräten vorzuinstallieren und als Standardsuchdienst festzulegen. Gleiches gelte für den Browser Google Chrome.

Bislang habe Google nicht nachweisen können, dass diese Beschränkungen objektiv gerechtfertigt seien, so die Kommission. Nur in diesem Fall erlauben die EU-Kartellvorschriften derartige Maßnahmen marktbeherrschender Unternehmen. Google soll nun aber Gelegenheit zur Äußerung erhalten. Die Kommission hat dem Unternehmen die Beschwerdepunkte mitgeteilt.

Das Verfahren gegen Google läuft bereits seit mehreren Jahren. Dabei geht es unter anderem um den Suchdienst selbst.

una/LTO-Redaktion

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Verfahren gegen Google ausgeweitet: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19147 (abgerufen am: 13.12.2025 )

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