Google wehrt sich gegen Forderungen französischer Datenschützer, das europäische "Recht auf Vergessenwerden" im Internet weltweit umzusetzen. Der Konzern zog am Mittwoch vor das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, den Staatsrat.
Die Pariser Datenschutz-Aufsicht CNIL hatte im März von Google gefordert, von Europäern beanstandete Suchergebnisse weltweit herauszufiltern, und eine Strafe von 100.000 Euro verhängt.
Bereits im Mai 2014 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Suchmaschinen auf Antrag Links zu Seiten aus ihren Ergebnissen löschen müssen, die die Persönlichkeitsrechte der Antragsteller beeinträchtigen. Dazu können private Fotos ebenso zählen wie unwahre Behauptungen über den Antragsteller - aber auch bei wahren Aussagen kann ein Löschanspruch bestehen, wenn das Persönlichkeitsrecht schwerer wiegt als das öffentliche Informationsinteresse.
Google entfernte die beanstandeten Links zunächst nur aus den europäischen Versionen seiner Suchmaschine. Zuletzt kam der Konzern den Kritikern entgegen und blendet die fraglichen Links im Land des Antragstellers auch auf nicht-europäischen Google-Seiten aus. Werden also Suchergebnisse zum Beispiel auf Forderung einer Person aus Deutschland entfernt, kann man sie weder auf google.de noch auf google.com sehen, sofern der Nutzer mit einer deutschen IP zugreift - im Rest der Welt inklusive der anderen europäischen Länder aber schon.
Die CNIL hatte bei ihrer Forderung kritisiert, dass Internet-Nutzer diese Geo-Blockade mit technischen Mitteln umgehen könnten. Google entgegnete, dass die Interpretation französischer Gesetze durch französische Datenschützer nicht weltweit gelten könne. "Wenn französisches Recht weltweit gilt, wie lange wird es dauern, bis andere Länder - die vielleicht weniger offen und demokratisch sind - fordern, dass ihre Gesetze zum Umgang mit Informationen ebenfalls eine globale Reichweite bekommen?" Das könne auch dazu führen, dass französischen Nutzern der Zugang zu Informationen verwehrt werde, die in ihrem eigenen Land legal seien.
dpa/nas/LTO-Redaktion
Weltweiter Datenschutz: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19422 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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