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Gesetzgebung: Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze beschlossen

17.08.2011

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch grünes Licht für die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze um weitere vier Jahre gegeben. Nach langem Streit zwischen Union und FDP hatten sich die Bundesministerien für Inneres und Justiz vor der Sommerpause grundsätzlich auf die Verlängerung geeinigt.

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Dabei geht es vor allem um Auskünfte, die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste bei Banken oder Fluggesellschaften über Terrorverdächtige einholen können. Dies soll künftig auch durch eine zentrale Abfrage möglich sein. Das Kabinett beschloss auch die Einrichtung einer Kommission, die die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich insgesamt seit 2001 kritisch überprüfen soll. Dies hatte die FDP durchgesetzt.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) begrüßte den Kabinettsbeschluss. "Die Anti-Terror-Gesetze waren eine wichtige Antwort auf den Anschlag vom 11. September 2001. Sie haben den Sicherheitsbehörden mehr Rechte eingeräumt im Kampf gegen den Terror." Die Verlängerung sei "richtig und konsequent", da die Bedrohung  in Deutschland nicht geringer geworden sei. Die Gesetze seien aber angepasst und modernisiert worden, um sie auf neue Herausforderungen einzustellen.

Wäre das Bundeskabinett zu keiner Einigung gekommen, wären die Gesetze, die nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 eingeführt worden waren, Anfang nächsten Jahres ausgelaufen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

 

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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4043 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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