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Außergerichtliche Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten: Bun­desrat stimmt Gesetz­ent­wurf zu

02.02.2016

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Bild: © BillionPhotos.com - fotolia.com

Verbrauchern stehen bei Streitigkeiten mit Unternehmen künftig auch außergerichtliche Stellen zur Streitbeilegung zur Verfügung. Ein entsprechendes Gesetz ließ der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag passieren.

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Verbrauchern sollen künftig bei einem Streit mit Unternehmen im Zusammenhang mit Kauf- oder Dienstleistungsverträgen spezielle nichtstaatliche Schlichtungsstellen zur Verfügung stehen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundesrat nun verabschiedet. Demnach müssen Unternehmer in Zukunft Verbraucher über die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung ausdrücklich informieren. Die Inanspruchnahme der Schlichtungsstellen soll für die Verbraucher grundsätzlich kostenlos sein. Die Schlichtungsstellenstellen selbst sollen in Bezug auf Fachwissen, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Transparenz wiederum durch staatliche Stellen kontrolliert werden.

Mit dem Gesetz über die Errichtung von Verbraucherschlichtungsstellen setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie vom 21. Mai 2013 über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten um. Danach hätte die Bundesrepublik eigentlich schon bis zum 9. Juli 2015 ein entsprechendes nationales Gesetz erlassen müssen. Das nun vom Bundesrat bestätigte Gesetz soll schrittweise in einem Zeitraum von zwölf Monaten nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

mbr/LTO-Redaktion

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Außergerichtliche Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18335 (abgerufen am: 18.07.2026 )

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