Gesetzgebung: Neues Vergaberecht tritt am 11. Juni in Kraft
Die Änderungen von Vergabeverordnung und Sektorenverordnung wurden am 10. Juni im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 30, S. 724) veröffentlicht und treten am Freitag in Kraft. Sie betreffen vor allem neu begonnene Vergabeverfahren mit einem Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Nach der Neuregelung gelten für solche neu begonnenen Vergabeverfahren mit einem Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte zwingend die Vergabeordnungen VOB/A, VOF und VOL/A (Ausgabe 2009).
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Verfahrensbeginn ist laut Rechtsprechung die Absendung der Veröffentlichung.