In der Pflegebranche wird es künftig einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Eine entsprechend vom Bundeskabinett beschlossene Rechtsverordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Damit soll sichergestellt werden, dass qualifizierte Pflege angemessen bezahlt wird.
Der Mindestlohn ist für alle in Deutschland in der Pflegebranche beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuhalten und gilt gleichermaßen für inländische wie ausländische Pflegeunternehmen. Die Pflegefachkräfte im Westen erhalten gemäß der Einigung 8,50 Euro, diejenigen im Osten 7,50 Euro. Erhöhungen jeweils in Höhe von 25 Cent erfolgen ab Januar 2012 und ab Juli 2013. Ausgenommen sind jedoch Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer.
Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche ist der Vorschlag der Pflegekommission. Mit dem Erlass der Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird das Ergebnis der Kommission verbindlich. Die Verordnung zum Pflegemindestlohn ist zunächst bis zum 31. Dezember 2014 befristet.
In der Pflegebranche sind bereits über 800.000 Menschen beschäftigt, davon etwa 560.000 in der Grundpflege. Rund 2,25 Millionen Menschen sind in Deutschland heute pflegebedürftig.
Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/993 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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