Druckversion
Samstag, 11.04.2026, 03:44 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/gesetzgebung-mietpreisbremse-maklergebuehren-kritik
Fenster schließen
Artikel drucken
13369

Kabinett beschließt Mietpreisbremse: Mieter loben, Makler toben

01.10.2014

Als Maßnahme gegen stark steigende Mieten in gefragten Wohngegenden hat die Bundesregierung am Mittwoch die sogenannte Mietpreisbremse beschlossen. Das Konzept von Justizminister Heiko Maas sieht vor, dass bei Neuvermietungen die Miete nur noch höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen soll - wenn das Land das so festlegt. Makler sollen ab 2015 vom Auftraggeber bezahlt werden.

Anzeige

Maas (SPD) zeigte sich am Mittwoch überzeugt von seinem Konzept: "Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben", so der Justizminister. "Mehr als 30 oder 40 Prozent Mietsteigerung in einigen Ballungsgebieten sind einfach inakzeptabel." Die exorbitant steigenden Mieten führten dazu, dass Bevölkerungsgruppen sich ganze Stadtteile nicht mehr leisten könnten, was Vielfalt und Kreativität zerstöre.

Die Neuregelung des Maklerrechts soll dafür sorgen, dass die Zwangslage von Mietern nicht mehr ausgenutzt werde, sondern der allgemeine Grundsatz gelte: "Wer bestellt, der bezahlt". Das Konzept solle einen Ausgleich zwischen Vermieter- und Mieterinteressen schaffen, denn Wohnungen seien keine Ware, sondern das Zuhause von Menschen.

Die Linke sieht in dem Paket von Union und SPD, das noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf, eine reine Alibi-Lösung. "Mit der Vielzahl an Ausnahmen wird aus der Mietpreisbremse eher ein Mietpreisbeschleuniger", sagte die stellvertretende Fraktionschefin Caren Lay. Hauptproblem sei, dass Neubauten ausgenommen werden. Durch den dort weiter ungebremsten Anstieg werde automatisch die Durchschnittsmiete nach oben gezogen, monierte sie - entsprechend geringer falle die Preisdämpfung durch die maximal zehnprozentige Erhöhung aus.

"Und selbst das "Mietpreisbremschen" für Altbauten bleibt den Ländern überlassen, so dass ein unübersehbarer Flickenteppich droht", meinte Lay. "Die Immobilienlobby hat ganze Arbeit geleistet, die SPD ist praktisch auf ganzer Linie eingeknickt."

In der vergangenen Woche hatten sich Maas und die Fraktionsspitzen von Union und SPD auf die Details geeinigt, die nun beschlossen wurden. Die Länder können "Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt" festlegen, in denen die Bremse greifen soll. Die Ausnahme für Neubauten und modernisierte Wohnungen sollte ein Zugeständnis an die Immobilienwirtschaft sein, damit das Gesetz nicht Investitionen in den Wohnungsbau bremst. Die Regelung gilt in den festgelegten Gegenden erst einmal höchstens fünf Jahre. Die nächste Regierung muss dann überprüfen, welche Wirkung die Reform hatte und ob sie verlängert werden soll.

Makler kündigen Verfassungsbeschwerde an

Besonders umstritten ist der Makler-Passus. Maklergebühren sollen künftig von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt. Das sind in der Regel die Vermieter. "Wer eine Wohnung sucht, wird von dem oft bestehenden faktischen Zwang befreit, immer auch den Makler mitzubezahlen", sagte Maas. Dadurch würden Union und SPD mehr Gerechtigkeit schaffen auf dem Mietwohnungsmarkt.

Die Maklerbranche hat hingegen nach dem Kabinettsbeschluss bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt und fürchtet um ihre Aufträge, weil Vermieter aus Kostengründen die Wohnungsvermittlung selbst übernehmen könnten. Der Protest richtet sich zudem dagegen, dass ein Makler bei Aufträgen von Suchenden keine Mietwohnung anbieten darf, die er auch anderen anbietet. "Möchte ein Mieter künftig beispielsweise von Hamburg nach München ziehen, kann ihm ein Münchner Makler keine Wohnung mehr anbieten, die er schon in seinem "Bestand" hat, auch wenn der Wohnungsuchende dafür bezahlen möchte", kritisierte der Präsident des Immobilienverbands IVD, Jens-Ulrich Kießling. "Das ist lebensfremd und wird den Interessen tausender Wohnungsuchender nicht gerecht."

Der Deutsche Mieterbund lobte im Grundsatz das Konzept. "Das ist ein wichtiger Schritt, um insbesondere den drastischen Anstieg der Wiedervermietungsmieten in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten zu begrenzen", meint Direktor Lukas Siebenkotten.

Gleichzeitig stellte er klar: "Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens muss aber noch nachgebessert werden". So sei unklar, wie Verstöße geahndet werden und wie Mieter ihre Ansprüche geltend machen können. Nach dem derzeitigen Konzept ist es Sache des Mieters, den zu hohen Betrag zu rügen und von diesem Zeitpunkt an nur noch den zulässigen zu zahlen. Eine Rückzahlung zu viel gezahlter Mieten sieht der Vorschlag nicht vor. Das Gesetz dürfe keine Einladung an Vermieter darstellen, "es zunächst einmal mit überhöhten Mieten zu versuchen", so der Direktor des Mieterbundes.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kabinett beschließt Mietpreisbremse: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13369 (abgerufen am: 13.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Mieterhöhung
    • Mietrechtsreform
    • Mietvertrag
    • Mietwohnung
Justizministerin Stefanie Hubig an ihrem Platz im Bundestag 06.03.2026
Mietwohnung

Hubig will Mieter schützen:

Neues Hei­zungs­ge­setz als Kos­ten­falle

Gasheizung statt Wärmepumpe: Auf Mieter könnten wegen des von der schwarz-roten Regierungskoalition geplanten neuen Heizungsgesetzes hohe Energiekosten zukommen. Die Bundesjustizministerin will das verhindern.

Artikel lesen
Der Redner diskutiert kontroverse Themen wie Waffenexporte und Mietrecht im Kontext der Demokratie und Meinungsfreiheit. 14.02.2026
Podcast

Waffenexporte / Björn Höcke / Mietrecht / Maja T.:

Rede­verbot für Höcke – Ver­tei­di­gung oder Ver­let­zung der Demo­k­ratie?

Palästinenser scheitert in Karlsruhe, Björn Höcke soll die Klappe halten, um einen Bremer Verfassungsrichter gab es sowas wie einen Skandal. Außerdem in der LTO-Rechtslage 52: Was die Mietrechtsreform bringt und was das Urteil gegen Maja T. bedeutet.

Artikel lesen
Ein Mann schläft auf einem Sofa. 12.02.2026
Eigenbedarfskündigung

LG Bochum zu Grundsatzdebatte:

Darf eine eGbR wegen Eigen­be­darfs kün­digen?

Darf sich eine eingetragene GbR nach dem MoPeG noch auf den Eigenbedarf ihrer Gesellschafter berufen? Das LG Bochum bejaht dies – und stellt sich gegen viele Stimmen in der Literatur. Der BGH muss nun entscheiden.

Artikel lesen
Vermieter übergibt Mieter den Schlüssel 09.02.2026
Mietrechtsreform

Möblierung, Index-Limit, Schonfrist-Rettung:

Jus­tiz­mi­nis­te­rium plant große Reform im Miet­recht

Möblierte Wohnungen, Kurzzeitmieten und Indexverträge gelten als Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Ein Gesetzentwurf soll sie schließen – mit Obergrenzen, neuen Auskunftspflichten und erweitertem Kündigungsschutz.

Artikel lesen
Gebäude vor blauem Himmel 04.02.2026
Mietwohnung

BGH-Leitsatz zum Eigenbedarf:

Münchner Fami­lien-GbR darf erst in zehn Jahren kün­digen

Eine Münchner Familie teilte ein Wohnhaus in Wohnungseigentumseinheiten auf und übertrug diese auf eine Familien-GbR. Trotz Eigenbedarfs der Tochter greift eine zehnjährige Kündigungssperre, so der BGH in einer grundsätzlichen Entscheidung.

Artikel lesen
Humaira Waseem steht nach der Urteilsverkündung im Gebäude des Bundesgerichtshofs und spricht mit einer Frau. 29.01.2026
Diskriminierung

BGH zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz:

Auch Makler haften für Dis­kri­mi­nie­rung bei der Woh­nungs­suche

Keine Termine für Frau Waseem, aber sofort Besichtigungszusagen für Frau Schneider, Frau Schmidt und Frau Spieß: Der BGH stellt klar, dass auch Makler nach dem AGG haften, wenn Wohnungsbewerber wegen ihrer Herkunft benachteiligt werden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt,...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te für den Be­reich Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry und...

Simmons & Simmons, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Steu­er­recht

Gleiss Lutz, Frank­furt am Main

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Rechts­an­walt (m/w/d) Zöl­le / Ver­brauch­steu­er

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Real Es­ta­te In­vest­ments (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
VPP-Frühjahrsfachtagung 2026

23.04.2026, Dortmund

Gestaltungssichere Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

14.04.2026

Update 2026: SGB II-Leistungsausschluss für (EU-)Ausländer – Grundlagen & Profiwissen

13.04.2026

Kongress Arbeitsrecht

14.04.2026, Berlin

Mittel zur Reduzierung erbrechtlicher Ansprüche

13.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH