Kontrolleure sollen in Zukunft sicher stellen, dass Unternehmen den neuen Mindestlohn für die Zeit- und Leiharbeit einhalten. Das entsprechende Gesetz billigte der Bundesrat am Freitag.
Aus rein formalen Gründen war bisher keine behördliche Prüfung des jüngst eingeführten allgemeinverbindlichen Mindestlohnes für Leiharbeiter möglich. Mit dem neu gefassten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ändert sich das nun.
Dem Gesetz nach sollen künftig die Behörden der Zollverwaltung die Kontrollen durchführen, die Durchführung des Gesetzes fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit. Insgesamt sind 156 zusätzliche Kontrolleure vorgesehen.
dpa/sh/LTO-Redaktion
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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3535 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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