Gesetzgebung: Künftig Kon­trolle von Min­dest­lohn bei Zeit­ar­beit

18.06.2011

Kontrolleure sollen in Zukunft sicher stellen, dass Unternehmen den neuen Mindestlohn für die Zeit- und Leiharbeit einhalten. Das entsprechende Gesetz billigte der Bundesrat am Freitag.

Aus rein formalen Gründen war bisher keine behördliche Prüfung des jüngst eingeführten allgemeinverbindlichen Mindestlohnes für Leiharbeiter möglich. Mit dem neu gefassten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ändert sich das nun.

Dem Gesetz nach sollen künftig die Behörden der Zollverwaltung die Kontrollen durchführen, die Durchführung des Gesetzes fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit. Insgesamt sind 156 zusätzliche Kontrolleure vorgesehen.

dpa/sh/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BAG zu betrieblichen Ausschlussfristen: Verleihfirmen müssen für ungleichen Lohn nachzahlen

Leiharbeitsbranche: Lohndumping kann Firmen noch teuer zu stehen kommen

Gesetzgebung: Mindestlohn in der Pflegebranche beschlossen

Zitiervorschlag

Gesetzgebung: Künftig Kontrolle von Mindestlohn bei Zeitarbeit . In: Legal Tribune Online, 18.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3535/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen