Der Bundesrat hat beschlossen, dem Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes vorzulegen.
Mit dem am 7. Mai beschlossenen Entwurf (BR-Drucks. 439/07) soll der Mindeststreitwert für eine zulässige Berufung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor der Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit neu geregelt werden. Die Berufungssumme soll von 600 auf 1.000 Euro erhöht werden.
Ebenfalls angestrebt ist die Erhöhung der Bagatellgrenze für das amtsgerichtliche Verfahren (§495a ZPO) auf diese Summe.
Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/529 (abgerufen am: 10.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag