In einem Entwurf zur Änderung der Vorschrift zur Strafbarkeit des "Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte" schlägt der Bundesrat vor, den Tatbestand der Norm auszuweiten und das Strafmaß zu verändern. Auch die Regelbeispiele sollen ergänzt werden.
Nach langen Diskussionen hat der Bundesrat nun am 7. Mai 2010 beschlossen, dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung von § 113 Strafgesetzbuch (StGB) vorzulegen (BR-Drucks. 98/10).
Hintergrund war die zunehmende Gewalt gegenüber Polizeibeamten, aber auch Feuerwehrleuten und Hilfeleistenden von Rettungsdiensten. Mittel und Wege zur Verbesserung des Schutzes der Beschützer wurden länger und von den Medien stark beachtet diskutiert.
Der nun vorgelegte Entwurf des Bundesrates enthält eine Erweiterung des Tatbestandes der Norm auch auf Hilfeleistende von Feuerwehr und Rettungsdiensten (§ 113 Abs. 1 S. 2). Das Regelbeispiel des Absatzes 2 der Norm wird ergänzt um das Mitführen gefährlicher Werkzeuge. Die bisherige Höchststrafe von zwei Jahren wird auf drei Jahre angehoben.
Der Entwurf enthält damit in der Sache so weit ersichtlich alle öffentlich diskutierten Alternativen.
Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/527 (abgerufen am: 08.09.2024 )
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