Bundestag schließt Gesetzeslücke: Keine E-Ziga­retten für Jugend­liche und Kinder

29.01.2016

Elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen künftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Der Bundestag schloss am Donnerstagabend eine entsprechende Gesetzeslücke.

E-Zigaretten verdampfen Flüssigkeiten zum Inhalieren. Experten warnen jedoch vor Inhaltsstoffen, die Atemwegserkrankungen und Krebs auslösen können. Unter den 12- bis 17-Jährigen hat Studien zufolge schon jeder Dritte mindestens einmal eine E-Zigarette oder E-Shisha wenigstens probiert. Bislang waren elektronische Zigaretten vom Verkaufsverbot an Jugendliche ausgenommen, weil sie keinen Tabak enthalten.

Der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Agrarminister Christian Schmidt (CSU) betonte, elektronische Zigaretten und Shishas gehörten nicht in die Hände von Jugendlichen: "Rauchen ist nicht harmlos, auch wenn es nach Kaugummi schmeckt oder nach Melone riecht." Die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks (SPD) aus dem Jugendministerium ergänzte, auch nikotinfreie E-Zigaretten schadeten der Gesundheit und senkten die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen.

Neben Union und SPD stimmten auch die Grünen für den Gesetzentwurf der Koalition. Ihr drogenpolitischer Sprecher Harald Terpe sagte, trotz einiger Mängel werde der Jugendschutz mit dem Gesetz gestärkt. Die Linke beklagte hingegen fehlende Präventionsansätze und eine unsachliche Gleichsetzung von Tabak- und E-Zigaretten und enthielt sich deshalb der Stimme.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundestag schließt Gesetzeslücke: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18306 (abgerufen am: 14.10.2024 )

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