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Gesetzgebung: Bundestag billigt De-Mail-Gesetz

25.02.2011

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das die Grundlagen für eine sichere E-Mail-Kommunikation regelt. Nach zweiter und dritter Lesung erhielt die Vorlage der Bundesregierung zur Regelung der so genannten De-Mail am Donnerstag Abend in Berlin eine Mehrheit mit den Stimmen der Koalition.

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Das Gesetz, das unter anderem die Zulassung der privaten De-Mail-Anbieter unter Mitwirkung des Bundesamts für Sicherheit inder Informationspolitik (BSI) regelt, ist nach Aussage des Abegeordneten Clemens Binninger (CDU) im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, stehe dort aber am 18. März auf der Tagesordnung. Danach kann das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und in Kraft treten.

Das Gesetz regelt unter anderem die Zulassung der privaten De-Mail-Anbieter unter Mitwirkung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationspolitik (BSI).

Dieser neue Dienst bietet nach Angaben des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien BITKOM ein zuverlässiges Verfahren für die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden. Er ermögliche unter anderem eine beweiskräftige Versand- und Zustellbestätigung. Diese elektronische Form des Einschreibens sei zum Beispiel bei Terminsachen hilfreich. So könnten viele Briefsendungen oder persönliche Besuche im Amt künftig durch E-Mails ersetzt werden.

De-Mail darf nur von Providern betrieben werden, die vom BSI zertifiziert und akkreditiert wurden. Außerdem überprüft das BSI immer wieder die Sicherheit der eingesetzten Produkte sowie die Zuverlässigkeit der Organisation und der Prozesse bei den Providern.

plö/ LTO-Redaktion

 

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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2625 (abgerufen am: 13.10.2026 )

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