Der Bundesrat hat am Freitag das geplante Bundeskinderschutzgesetz vorerst blockiert. Gestritten wird vor allem darüber, wer die Kosten der geplanten Änderungen trägt. Nun hat die Bundesregierung die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, wenn das Gesetz noch in Kraft treten soll.
Der bereits vom Bundestag ohne Gegenstimmen gebilligte Gesetzentwurf fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Umstritten ist unter anderem wie der verstärkte Einsatz von Familienhebammen in Problemfamilien finanziert werden soll. Die Länder erwarten vom Bund, dass der die Kosten dauerhaft übernimmt. Bisher ist geplant, dass der Bund von 2012 an 30 Millionen Euro pro Jahr dafür zur Verfügung stellt.
Außerdem fordern die Länder, dass die Familienhebammen die Kinder und Eltern als besonders geschulte Fachkräfte sechs Monate lang - und nicht nur acht Wochen - betreuen. Darüber hinaus wird auch eine zu geringe Verzahnung von Gesundheitsschutz und Jugendpflege kritisiert und es werden weitere Mehrkosten in Höhe von 90 Millionen Euro für die Kommunen befürchtet.
Besserer Schutz gefährdeter Kinder
Das neue Kinderschutzgesetz des Bundes sieht unter anderem vor, dass die Jugendämter verpflichtet werden sollen, betroffene Familien stärker zu kontrollieren. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls muss sich das Jugendamt bei einem Hausbesuch einen unmittelbaren Eindruck von dem betreffenden Kind und seiner persönlichen Umgebung machen. Durch das Gesetz sollen gefährdete Kinder besser vor Vernachlässigung und sexuellem Mißbrauch geschützt werden.
Ein früherer Gesetzentwurf war in der vergangenen Wahlperiode im Parlament bei einer Expertenanhörung auf massive Kritik gestoßen und dann zurückgezogen worden.
dpa/asc/LTO-redaktion
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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4906 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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