Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Einführung einer Restrukturierungsfonds-Verordnung auf den Weg gebracht. Zusammen mit dem Restrukturierungsfondsgesetz bildet diese die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Bankenabgabe. Damit soll das Kreditgewerbe an den Kosten für die künftige Bewältigung von Krisen im Bankensektor beteiligt werden.
Mit Inkrafttreten des Restrukturierungsfondsgesetzes (RStruktG) vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900, 1921) wurde ein Restrukturierungsfonds als Sondervermögen des Bundes errichtet, der von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet wird. Aus dem Fonds sollen die künftigen Restrukturierungs- und Abwicklungsmaßnahmen bei systemrelevanten Banken finanziert werden.
Das RStruktG sieht vor, die Mittel des Fonds durch Jahresbeiträge und gegebenenfalls Sonderbeiträge der beitragspflichtigen Kreditinstitute anzusammeln. Es regelt die wesentlichen Eckdaten für die Erhebung der Beiträge; die konkrete Ausgestaltung findet sich nun in der Restrukturierungsfonds-Verordnung (RStruktFV).
mbr/LTO-Redaktion
Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2667 (abgerufen am: 29.04.2025 )
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