Gesetzgebung: BRAK plädiert für optionales Europäisches Vertragsrecht

02.02.2011

Die BRAK befürwortet ein einheitliches europäisches Vertragsrecht, sofern es optional neben den nationalen Rechtssystemen stünde. Sie spricht sich damit für einen der Vorschläge der EU-Kommission aus, mit denen grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte gefördert werden sollen.

Nach Vorstellung der Bundesrechtsanwaltkammer (BRAK) sollen Unternehmen und Verbraucher künftig die Wahl haben. Neben die Anwendung innerstaatlichen Rechts soll nach einem der Vorschläge der Kommission, der nach Medienberichten favorisiert wird, ein europäisches Regelungswerk treten, das in allen Mitgliedsstaaten gilt.

Nach Ansicht der BRAK entstünden dadurch Vorteile für alle Beteiligten, auch für beratende Rechtsanwälte. Bei grenzüberschreitenden Verträgen würde die Rechtssicherheit gestärkt, Handelshemmnisse würden beseitigt.

Der Präsident der BRAK Axel C. Filges erläuterte die Chancen des Vorschlags: "Eine fakultative Rechtsordnung schafft neues europäisches Recht, lässt gleichzeitig aber die nationalen Rechtsordnungen unberührt. Als optionales Instrument muss sie deshalb so gut ausgestaltet werden, dass sie sich im Wettbewerb mit den anderen Systemen durchsetzt. Durch ihre europaweite Anwendung wird sie einem umfassenden Praxistest unterzogen werden."

ssc/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2461 (abgerufen am: 16.10.2024 )

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