Das Land Berlin möchte per Gesetzesänderung gleichgeschlechtlichen Paaren eine Ehe ermöglichen. Am Freitag wird dazu ein entsprechender Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht.
Im Rahmen des Antrags wird die Bundesregierung aufgefordert, die durch Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) besonders geschützte Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen. Bislang wird ihnen nur die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ermöglicht.
Jedoch ist die Lebenspartnerschaft der Ehe in bedeutenden Punkten nicht gleichgestellt. So dürfen gleichgeschlechtliche Partner keine Kinder adoptierern, können erb- und steuerrechtliche Vorteile der Ehe nicht wahrnehmen und auch die unterschiedlichen Regelungen zu Unterhaltspflichten gehen zu Lasten homosexueller Paare.
Berlin begründet seinen Vorstoß damit, dass das Bundesverfassungsgericht im Juni 2009 entschieden habe, dass zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft kein "Abstandsgebot" gewahrt werden müsse. Beide Formen des Zusammenlebens seien auf Dauer angelegt und begründeten gegenseitige Fürsorge- und Einstandspflichten. Aufgrund der Vergleichbarkeit beider Lebensformen sei es verfassungsrechtlich nicht begründbar, "allein aus dem besonderen Schutz der Ehe im Grundgesetz ein Benachteiligungsverbot von anderen Lebensformen" abzuleiten.
In anderen Ländern, beispielsweise den Niederlanden, Belgien, Kanada, Spanien, Norwegen oder Südafrika sei die Zivilehe für Personen gleichen Geschlechts bereits eingeführt worden.
Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/923 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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