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Gesetzgebung: Berlin schützt Mieter und bittet Hausbesitzer weiter zur Kasse

24.06.2011

Steigende Mieten in Berlin sollen für einkommensschwache Bürger ein Stück sozial abgefedert werden. Dazu verabschiedeten die rot-roten Regierungsfraktionen in der vorletzten Sitzung vor der Berliner Wahl am Donnerstag ein Wohnraumgesetz. Hausbesitzer in Berlin müssen hingegen weiter anteilig für den Ausbau ihrer Straßen bezahlen.

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Künftig wird es für Mieter in Sozialwohnungen Härtefallregelungen, Kappungsgrenzen bei einem Eigentümerwechsel und längere Kündigungsschutzfristen geben.

Die Opposition aus CDU, Grünen und FDP stimmte geschlossen dagegen. Der Gesetzentwurf sei vor der Wahl mit heißer Nadel gestrickt und schütze ärmere Mieter nicht dauerhaft, hieß es. SPD und Linke hätten 2003 die Anschlussförderung für den sozialen Wohnungsbau gestoppt. Jetzt "weinten sie Krokodilstränen", weil die Mieten in vielen Sozialwohnungen so gestiegen seien.

Das Gesetz biete keine grundsätzliche Lösung, räumte der Linke-Abgeordnete Uwe Doering ein. Das habe Rot-Rot aber auch nie behauptet. Es regele nur einen kleinen Ausschnitt des Wohnungsmarktes, um die Auswirkungen des Ausstiegs aus der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau abzumildern.

Die CDU und die FDP scheiterten mit ihren Anträgen, das umstrittene Straßenausbaubeitragsgesetz wieder zu kippen. Nach der Regelung sollen Straßenanrainer bis zu 75 Prozent der Kosten für den Ausbau von Straßen tragen, wenn zum Beispiel Sandwege gepflastert oder Parkbuchten angelegt werden. Härtefallklauseln sollen einen Verkauf der Grundstücke vermeiden. Reparaturen von Straßen wie die Beseitigung von Schlaglöchern bezahlt weiterhin die öffentliche Hand.

Die Linke stimmte aus Koalitionsräson gegen ihr eigenes Wahlprogramm. Darin hatte der kleinere Regierungspartner ebenfalls beschlossen, das seit 2006 geltende Gesetz wieder abzuschaffen.

In der sehr emotional geführten Debatte warfen Vertreter von CDU und FDP dem rot-roten Senat vor, Hausbesitzer wegen Berlins desolaten Finanzen über Gebühr abzuzocken. Rund zehn Prozent der Grundstückseigentümer müssten so bis zu sechsstellige Beträge für die Allgemeinheit zahlen.

Der Linke-Abgeordnete Uwe Doering verteidigte das Abstimmungsverhalten seiner Partei. Sie sei durch den Koalitionsvertrag gebunden, der ein unterschiedliches Abstimmen der Bündnispartner untersage. Im Bauausschuss des Parlaments habe die Linke aber jüngst ein konkretes Ausbauprojekt von der Tagesordnung genommen. "Denn wir stimmen dem nicht mehr zu."

LTO-Redaktion/dpa

 

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Gesetzgebung: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3584 (abgerufen am: 08.08.2026 )

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