Registrierung von Asylbewerbern: Bun­destag besch­ließt neuen Flücht­lings­aus­weis

15.01.2016

Ein kleines Dokument soll die große Besserung bringen: Der neue Flüchtlingsausweis soll helfen, das Chaos bei der Registrierung von Asylbewerbern zu ordnen. Die Regierung treibt das Vorhaben im Eiltempo voran. Die Opposition melden Zweifel an.

Die Einführung eines einheitlichen Ausweises für alle Flüchtlinge in Deutschland rückt näher. Der Bundestag verabschiedete die Pläne am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD. Linke und Grüne enthielten sich. Mit dem Flüchtlingsausweis will die Bundesregierung Probleme bei der Registrierung von Asylbewerbern lösen und den Datenaustausch der zuständigen Behörden verbessern. Bis zum Sommer soll der neue Ausweis flächendeckend eingeführt sein. Die Opposition beklagte, es würden zu viele Daten gespeichert, und deren Schutz könne nicht gewährleistet werden.

Ohne Flüchtlingsausweis kein Asylverfahren

Ohne das neue Papierdokument sollen Schutzsuchende in Zukunft keine Leistungen und keinen Zugang zum Asylverfahren bekommen. Bei der Erstregistrierung und Ausweisausstellung soll ein umfangreicher Datensatz angelegt werden, auf den alle zuständigen Stellen zugreifen können. Gespeichert werden sollen neben den Personalien unter anderem Fingerabdrücke, Herkunftsland, Kontaktdaten, Gesundheitsinformationen wie Impfungen sowie Angaben über Ausbildung und Qualifikation.

Damit soll eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt möglich werden. Ziel ist aber vor allem, die Zahl der unregistrierten Asylbewerber zu reduzieren und jederzeit eine Identifizierung möglich zu machen. Auch Mehrfach-Registrierungen sollen verhindert werden.

Mit "Fast-ID" gegen Doppel-Registrierungen

Bislang gibt es bei der Registrierung von Flüchtlingen in Deutschland jede Menge Schwierigkeiten. Den Behörden fehlt ein genauer Überblick, wie viele Menschen ins Land kommen und wo sie sich aufhalten. Es hakt beim Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Behörden. Asylsuchende werden bisher zum Teil doppelt registriert, zum Teil gar nicht. Das soll sich durch den neuen Ausweis ändern.

Zur Verhinderung von Doppel-Registrierungen sollen künftig alle betroffenen Stellen mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem ("Fast-ID") ausgerüstet werden. Alle Behörden werden verpflichtet, die erhobenen Daten an das Ausländerzentralregister zur Speicherung zu übermitteln. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von einem wichtigen Schritt zur Steuerung und Ordnung der Asylverfahren. Es gehe aber auch um Sicherheitsfragen. "Wir müssen wissen, wer in unser Land als Flüchtling kommt." Das Gesetz sei wichtiger denn je.

Eiliges Gesetz für ein "wirklich anspruchsvolles IT-Projekt"

Das Vorhaben durchläuft das parlamentarische Verfahren im Eiltempo. Erst am Mittwoch hatte sich der Bundestag in erster Lesung mit den Plänen befasst. Ende Januar soll der Bundesrat abschließend darüber beraten. Anfang Februar soll das Gesetz dann in Kraft treten.

Nach einer Pilotphase an vier Standorten - Berlin, Bielefeld, Heidelberg und Zirndorf - sollen ab Mitte Februar nach und nach bundesweit alle zuständigen Stellen mit der nötigen Soft- und Hardware ausgestattet werden, und die Ausstellung des Ausweises soll schrittweise ausgeweitet werden. Ab dem Sommer soll die Ausgabe des Dokuments überall Standard sein.

De Maizière räumte ein, er könne nicht versprechen, dass der Zeitplan einzuhalten sei. Schließlich handele es sich um ein "wirklich anspruchsvolles IT-Projekt". Die Linke-Innenpolitikerin Ulla Jelpke nannte die Eile einen Skandal und sprach von einem Schnellschuss.

Linke und Grüne brachten datenschutzrechtliche Einwände vor. Die Grünen-Politikerin Luise Amtsberg beklagte, es werde eine riesige Dateninfrastruktur aufgebaut. Sie habe erhebliche Bedenken, dass es gelinge, diese Daten gegen Missbrauch zu schützen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Registrierung von Asylbewerbern: Bundestag beschließt neuen Flüchtlingsausweis . In: Legal Tribune Online, 15.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18164/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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