Gesetzesinitiative: Brandenburg will Sicherungsverwahrung vermeiden

dpa/cdü/LTO-Redaktion

06.01.2011

Brandenburg soll erstmals ein eigenes Strafvollzugsgesetz bekommen. Nach dem Plänen von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) soll dieses vor allem dazu beitragen, die Sicherungsverwahrung zu vermeiden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will Schöneburg in diesem Jahr vorlegen.

"Darin werden erstmals Behandlungsstandards definiert, die geeignet erscheinen, das Rückfallrisiko von Gefangenen zu minimieren, denen Sicherungsverwahrung droht", sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Ideal wären seiner Ansicht nach differenzierte Therapieangebote, die auf die individuellen Besonderheiten jedes einzelnen Gefangenen abgestimmt sind.

"Das ist präventiver Opferschutz, der nicht nur bei der Behandlung von Sicherungsverwahrten Modellcharakter entfalten könnte", meinte der Minister. Stimmt der Landtag einem entsprechenden Gesetz zu, möchte Schöneburg die neuen Standards auch auf jene Gefangenen in Brandenburg ausweiten, die sich bereits in Sicherungsverwahrung befinden oder denen diese im Urteil angedroht worden ist.

Derzeit sind den Angaben zufolge in Brandenburg acht Strafgefangene in Sicherungsverwahrung: fünf sitzen in der Vollzugsanstalt Brandenburg/Havel ein, drei im Gefängnis Luckau-Duben. Bis zum Jahr 2020 könnte sich die Anzahl auf 20 erhöhen, da es laut Ministerium derzeit mehr als zehn Gefangene gibt, gegen die nach Ablauf der regulären Strafhaft Sicherungsverwahrung verhängt werden soll.

Schöneburg plant auch ein eigenes Vollzugsgesetz zur Sicherungsverwahrung - am liebsten in Zusammenarbeit mit Berlin. Die beiden Länder wollen gefährliche Straftäter künftig nach einem gemeinsamen Konzept unterbringen. Dafür wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit rund einem Dutzend Experten aus Theorie und Praxis. Deren Ergebnisse wollen Schöneburg und Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) am Mittwoch in Potsdam vorstellen.

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dpa/cdü/LTO-Redaktion, Gesetzesinitiative: Brandenburg will Sicherungsverwahrung vermeiden . In: Legal Tribune Online, 06.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2283/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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