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Neuer Gesetzentwurf: Regie­rung will Sozial­hil­fe­an­spruch für EU-Aus­länder beg­renzen

07.10.2016

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© M. Schuppich - Fotolia.com

Arbeitsministerin Nahles will eine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme verhindern. Dafür hat sie schon vor Monaten einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der jetzt ins Bundeskabinett geht.

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EU-Bürger sollen in Deutschland frühestens nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe bekommen können, wenn sie hier nicht arbeiten. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles ist zwischen den Ressorts ausverhandelt und soll nächste Woche im Kabinett beschlossen werden. Das berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf Kreise des Arbeitsministeriums.

Grundsätzlich soll auf diese Weise eine Zuwanderung ins deutsche Sozialsystem unterbunden werden, vor allem aus osteuropäischen EU-Staaten. Nahles hatte die Änderungen bereits Ende 2015 angekündigt. Im April verteidigte sie ihren Gesetzentwurf gegen Kritik. Die Ressortabstimmung dauerte nach Informationen der Funke-Zeitungen deshalb so lange, weil Innenminister Thomas de Maizière ursprünglich noch Verschärfungen verlangt hatte.

Die Gesetzespläne sehen vor, dass Unionsbürger anderer Mitgliedsstaaten künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wenn sie nicht in Deutschland arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Erst wenn sich der Aufenthalt nach einem Zeitraum von fünf Jahren "verfestigt" hat, sollen Zuwanderer Sozialhilfe bekommen. Nahles hatte im April betont, dass von dem Gesetz nur einige wenige Menschen betroffen seien. Sie habe dieses Schlupfloch aber rechtzeitig schließen wollen.

Gesetzentwurf entgegen aktueller BSG-Rechtsprechung

Die Arbeitsministerin reagiert damit auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Die Richter kamen vergangenes Jahr zu dem Schluss, dass EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können. Dem widersprachen überraschend einige Sozialgerichte, wie das Sozialgericht (SG) Berlin. Ein solcher Anspruch sei generell ausgeschlossen. Das BSG überschreite mit seiner gegenteiligen Ansicht die Grenzen richterlicher Auslegung. Dennoch befürchteten einige Kommunen wegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung erhebliche Mehrbelastungen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich damals grundsätzlich hinter die Nahles-Pläne gestellt. 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund dringt auf eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes. "Die derzeitigen Regelungen und die Rechtsprechung des BSG können dazu führen, Deutschland für Zuwanderungswillige im Ausland noch attraktiver machen als es ohnehin schon ist", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezogen im Januar hierzulande knapp 440 000 Menschen aus anderen EU-Staaten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Polnische Staatsangehörige bildeten mit rund 92 000 Leistungsbeziehern die größte Gruppe, es folgten Italiener (71 000), Bulgaren (70 000), Rumänen (57 000) und Griechen (46 000). Aber längst nicht alle dieser Menschen sind arbeitslos. Viele von ihnen sind Niedrigverdiener, die Lohn mit Sozialleistungen aufstockten. Auffallend hoch ist der Anteil an "Aufstockern" bei Bulgaren und Rumänen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Neuer Gesetzentwurf: Regierung will Sozialhilfeanspruch für EU-Ausländer begrenzen . In: Legal Tribune Online, 07.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20803/ (abgerufen am: 13.08.2022 )

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