Niedersachsen macht sich im Bundesrat für die Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen nach Verkehrskontrollen stark. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf plant die Landesregierung am Dienstag in die Länderkammer einzubringen.
Bislang seien die Richter nur formal eingebunden bei der Entscheidung der Polizei, Blutproben von kontrollierten Autofahrern zu nehmen. Dies stelle eine Entwertung des Richtervorbehalts insgesamt dar, sagte Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann.
Derzeit muss bei Alkoholsündern, die deutliche Anzeichen von Fahruntüchtigkeit oder einen Atemalkoholwert von mindestens 0,5 Promille haben, eine Blutprobe entnommen werden. Dazu ist laut Strafprozessordnung (StPO) das Einverständnis der Betroffenen oder die richterliche Anordnung nötig.
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Gesetzesentwurf: . In: Legal Tribune Online, 05.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1643 (abgerufen am: 21.04.2025 )
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