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Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums: Mehr Geld für Asylbewerber

05.12.2012

Asylbewerber in Deutschland sollen erstmals nach 20 Jahren bessergestellt werden. Neben 202 Euro an Sachleistungen sind für alleinstehende Erwachsene nun 134 Euro Taschengeld im Monat vorgesehen. Dies geht aus dem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für eine Gesetzesnovelle hervor.

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Betroffen sind rund 130.000 Menschen. Mit der Neuregelung will die Regierung den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht nachkommen, Asylbewerbern ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern (Urt. v. 18.07.2012, Az. 1 BvL 10/10 u. 1 BvL 2/11). Der Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.

Die Leistungen für Partner und Kinder weichen nach unten gestaffelt ab. Alleinstehende bekommen in den ersten beiden Aufenthaltsjahren Sachleistungen wie Essenspakete sowie Taschengeld in Höhe von insgesamt 336 Euro und damit weniger als nach dem Hartz-IV-Regelsatz von derzeit 374 Euro.

Die Kosten der Unterstützung werden mit etwa 130 Millionen Euro jährlich veranschlagt. Sie schließen auch Unterkunft, Heizung und Hausrat sowie für Kinder Leistungen auf Bildung und Teilhabe ein. Ursprünglich vorgesehene Sanktionsregelungen sind im aktuellen Entwurf nicht mehr enthalten.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums: Mehr Geld für Asylbewerber . In: Legal Tribune Online, 05.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7708/ (abgerufen am: 21.01.2021 )

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