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Höhere staatliche Parteienfinanzierung: Social Media als "ein­schnei­dende Ver­än­de­rung"?

11.06.2018

Gerollte Geldscheine

© photo 5000 - stock.adobe.com

Die Parteien sollen nach dem Willen von Union und SPD mehr Geld bekommen. Im Innenausschuss kommen Zweifel, ob der Gesetzentwurf zur Anhebung des Maximalbetrags für die staatliche Parteienfinanzierung verfassungsgemäß ist.

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Mehr Steuerzahler-Geld für die Parteien im Eilverfahren und auch noch pünktlich zum Start der Fußball-Weltmeisterschaft: Der Vorstoß der großen Koalition zur Parteienfinanzierung hat nach Ansicht der Opposition alle Zutaten für einen politischen Aufreger. Und er wirft auch rechtliche Fragen auf.

Professorin Sophie Schönberger vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Konstanz erklärte am Montag während einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages, sie halte den Plan der großen Koalition für verfassungswidrig. Eine entsprechende Anhebung wäre "nur bei einschneidenden Veränderungen" rechtens. Dies sei aber aktuell nicht gegeben, fügte sie hinzu. Zudem könne beim Bürger der Eindruck entstehen, in den Parteien herrsche eine gewisse "Selbstbedienungs-Mentalität".

Union und SPD hatten die geplante Anhebung des Maximalbetrags vor allem mit gestiegenen Kosten durch die Digitalisierung der Kommunikation und die sozialen Medien begründet. Es stellten sich ganz neue Fragen der Sicherheit im Netz, die Kommunikation auf Facebook, Twitter, YouTube, Instagram, WhatsApp und Co. braucht Zeit und Know-how. Auch einige der vom Ausschuss geladenen Experten wiesen darauf hin, dass die Parteien mit dem, was in der Gesellschaft vor sich gehe, "mithalten können" müssten.

Maximalbeitrag stiege um 25 Millionen Euro

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Parteien zusammen ab 2019 höchstens 190 Millionen Euro bekommen dürfen anstatt wie bisher 165 Millionen Euro. Bekannt wurde er der Öffentlichkeit erst am vergangenen Mittwoch. Schon am kommenden Freitag soll der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen der großen Koalition, die die Anhebung um 15 Prozent als "maßvoll" bewertet, beschließen.

Die Finanzen der Parteien stehen auf mehreren Säulen: Mitgliedsbeiträge, Spenden, selbst erwirtschaftetes Geld und staatliche Zuschüsse. Deren Höhe bemisst sich an der "Verwurzelung in der Gesellschaft" oder auch an Wahlergebnissen.

Der Vorstoß der Regierungsfraktionen hat aus Oppositionssicht ein Geschmäckle. Nicht nur die Sommerferien stehen vor der Tür, es beginnt auch noch die Fußball-WM. Rückblick: Während des "Sommermärchens" 2006 wurde die Mehrwertsteuer erhöht, zur WM 2010 der Krankenkassenbeitrag, zur EM 2012 das Meldegesetz verabschiedet.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Höhere staatliche Parteienfinanzierung: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29065 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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