Gesetzesentwurf des BMJV zur Vorfeldkriminalisierung: Hubig will Ter­r­o­rismus und Spio­nage härter ahnden

23.07.2025

Bundesjustizministerin Hubig will Anpassungen im Strafrecht vornehmen, um es besser auf aktuelle Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage einzustellen. Jetzt hat sie einen Gesetzentwurf vorgestellt.

Die Vorbereitung von Terrortaten mit Alltagsgegenständen wie Autos oder Messern soll nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schärfer geahndet werden. "Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass bei den Anschlägen in jüngerer Zeit vermehrt Fahrzeuge oder Messer genutzt wurden", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs, den das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am Mittwoch in Berlin veröffentlicht hat.

Ziel des Entwurfs sei es, die Vorbereitung von Terrorangriffen umfassender entgegentreten zu können. Zudem sollen europäische Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung in deutsches Recht umgesetzt und der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit verschärfen werden.

Konkret soll der Straftatbestand der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a Strafgesetzbuch (StGB) künftig auch Fälle erfassen, in denen ein Anschlag mit einem gefährlichen Werkzeug wie einem Fahrzeug oder Messer vorbereitet wird. Zudem soll der Anwendungsbereich erweitert werden auf die Wiedereinreise nach Deutschland mit dem Ziel, eine terroristische Straftat zu begehen. Dies soll künftig eine schwere staatsgefährdende Straftat darstellen mit einer drohenden Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Damit sollen laut BMJV sogenannte “ausländische terroristische Kämpfer” erfasst werden, von denen eine erhöhte Sicherheitsbedrohung ausgehe.

Ausweitung auf terroristische Unterstützungshandlungen

Auch die Strafbarkeit von Terrorismusfinanzierung in § 89c StGB soll "auf neue Erscheinungsformen terroristischer Unterstützungshandlung ausgeweitet werden", teilte das Ministerium mit. Ziel sei es, organisierte Strukturen frühzeitig zu unterbinden. Diese Anpassung diene zugleich der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung (Richtl. (EU) 2017/541).

Nach dem Entwurf soll zudem der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit gem. § 99 StGB verschärft werden. Hintergrund sei die spätestens seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gestiegene Bedrohung durch ausländische Nachrichtendienste. Die Neuregelung soll zudem den Einsatz bestimmter verdeckter Ermittlungsmaßnahmen wie die Online-Durchsuchung oder das Abhören von Wohnungen ermöglichen, insbesondere im Rahmen der Strafverfolgung von Angehörigen fremder Geheimdienste. Statt wie bislang fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe soll dann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft drohen, in minder schweren Fällen weiterhin bis zu fünf Jahre oder eine Geldstrafe.

Einige Länder fordern bereits seit einigen Jahren eine Ausweitung der Strafbarkeit der Vorfeldkriminalität. So hatte zum Jahresanfang die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) auf einen Handlungsbedarf hingewiesen.

Das BMJV hat den Entwurf bereits den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übersandt.

pk/LTO-Redaktion mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Gesetzesentwurf des BMJV zur Vorfeldkriminalisierung: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57743 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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