Bundeskabinett: Stief­kin­da­d­op­tion auch ohne Ehe

07.11.2019

Eine neue Möglichkeit, Stiefkinder zu adoptieren, und eine umfangreiche Beratung vor, während und nach einer Adoption: Das Bundeskabinett hat zwei Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht, die Eltern mehr Rechte einräumen sollen.

Das Bundeskabinett hat zwei Gesetzentwürfe verabschiedet, mit denen es neue Möglichkeiten und eine bessere Beratung bei der Adoption geben soll. Zukünftig sollen auch Betroffene aus nichtehelichen Familien Kinder ihres Lebenspartners adoptieren können, zudem soll insgesamt eine umfangreichere Beratung stattfinden.

Handlungsbedarf bestand für den Gesetzgeber bei der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien nach einer Gerichtsentscheidung: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte Ende März entschieden, dass die Adoption in diesen Fällen nicht vollständig ausgeschlossen werden dürfe. Die Karlsruher Richter nahmen einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot an und erklärten die Vorschriften für verfassungswidrig.

Nach den nun verabschiedeten Neuregelungen können auch Personen, die in einer verfestigten Lebensgemeinschaft und in einem gemeinsamen Haushalt leben, ein Kind ihres Partners adoptieren. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft liegt nach dem Gesetzesentwurf in der Regel vor, wenn die Betroffenen eheähnlich vier Jahre zusammengelebt haben oder eheähnlich mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben. Die betroffenen Kinder sollten nicht zwei rechtliche Elternteile in der Familie haben, in der sie tatsächlichen leben, kommentierte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Entwurf ihres Ministeriums.

Das neue Adoptionshilfe-Gesetz kommt hingegen vom Bundesfamilienministerium. Danach ist unter anderem ein Rechtsanspruch für die Adoptiveltern verankert, auch nach der Adoption von der Vermittlungsstelle beraten und unterstützt zu werden. Bereits zuvor muss nun verpflichtend ein Beratungsgespräch stattfinden. Strengere Regeln sollen mit dem neuen Gesetz auch für unbegleitete Auslandsadoptionen gelten, die zukünftig nicht mehr ohne eine Vermittlungsstelle und nur noch unter Einhaltung der international vereinbarten Schutzstandards stattfinden sollen.

mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundeskabinett: . In: Legal Tribune Online, 07.11.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38587 (abgerufen am: 02.11.2024 )

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