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Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung: Job aus­pro­bieren ohne Kün­di­gung des alten

15.07.2026

Agentur für Arbeit

Die Arbeitsvermittlung soll moderner werden. Foto: Björn Wylezich/Adobe Stock.

Wer in einer Krisenbranche arbeitet und noch fest in seinem Job ist, tut sich oft schwer, gleichzeitig etwas Neues zu suchen. Die Regierung will andere Möglichkeiten schaffen. Insgesamt soll die Arbeitsvermittlung moderner werden.

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Beschäftigte sollen künftig leichter eine neue Stelle ausprobieren können, ohne beim alten Arbeitgeber kündigen und beim neuen zusagen zu müssen. Eingeführt werden soll dafür eine "Job-to-Job-Erprobung", für die das Bundeskabinett mit einem Gesetzentwurf für "Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung" von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) grünes Licht gegeben hat.

"Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden", sagte Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. 

So funktioniert die "Job-to-Job-Erprobung"

Die "Job-to-Job-Erprobung" heißt auch "Maßnahmen zur Erprobung einer Beschäftigungsperspektive" und soll konkret so funktionieren:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber für bis zu vier Wochen, in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen, frühzeitig eine Tätigkeit unbürokratisch ausprobieren können. 

Ein vom Ministerium ausgedachtes Beispiel: Miriam (34) arbeitet seit zehn Jahren als Mechatronikerin im Braunkohletagebau. Da ihr Job in der Krisenbranche binnen zwei Jahren wegfallen soll, absolviert sie nach Absprache mit ihrem Chef und einer Arbeitsagentur-Beratung vier Probewochen bei einem Unternehmen für Solaranlagen und Windparks. Man lernt sich kennen und schaut, wo Miriam gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf hat – mit Perspektive eines neuen Jobs.

Arbeitslosengeld ohne Anwesenheitspflicht

Wer Arbeitslosengeld bekommt, soll künftig nicht mehr an seiner Briefpostadresse anwesend sein müssen, um Post vom Amt in Empfang zu nehmen. Nach dem Gesetzentwurf soll sich die Agentur für Arbeit anders als heute digital und nicht mehr per Brief melden. "Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß", begründete man im Arbeitsressort die Neuregelung. 

Der als "SGB III-Änderungsgesetz" bezeichnete Entwurf ist Teil einer Reihe geplanter schwarz-roter Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Nach dem Willen der Regierung soll es bis Ende November das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Bei der Antragstellung soll "digital first" (digital zuerst) zur Regel werden, auf altem Weg soll sie aber möglich bleiben. Die Agenturen sollen generell per Video erreichbar werden. Übrigens: Die Grundsicherung (Bürgergeld) wird in einem anderen Gesetzbuch (SGB II) geregelt, dafür gelten die Pläne also nicht.

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: "Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?"

123.000 Sicherheitsbeauftragte weniger?

Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz sollen dazukommen. So sollen wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen können. Etwa die Gewerkschaft Verdi hatte diesen bereits angekündigten Schritt als "Abbau von Sicherheit" kritisiert.

Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.

dpa/fkr/LTO-Redaktion

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Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60449 (abgerufen am: 12.09.2026 )

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