Für Streitigkeiten mit einem Wert von mehr als 20.000 Euro soll Bürgern künftig der Weg zum BGH offen stehen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Haus von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Bislang können Gerichte aussichtslose Berufungen in Streitigkeiten ohne grundsätzliche Bedeutung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückweisen (§ 522 Abs. 2 ZPO).
Gegen diese Zurückweisung gibt es bislang kein Rechtsmittel - eine Rechtsschutzlücke, die insbesondere in der Anwaltschaft seit der Reform der ZPO angeprangert wird. Hiervon machten die Gerichte jedoch höchst unterschiedlich Gebrauch: Je nach Gerichtsbezirk wurden zwischen sechs und 24 Prozent der Berufungen durch Beschluss erledigt.
Bei Streitigkeiten mit einem Wert von mehr als 20.000 Euro soll künftig eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) möglich sein. Damit sollen einheitliche Rechtsschutzmöglichkeiten geschaffen werden.
Der Deutsche Richterbund begrüßte den Regierungsentwurf, allerdings nicht ohne darauf hinzuweisen, dass auch die Richter eine komplette Abschaffung der Möglichkeit, die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen, begrüßen würden. Dafür hatte sich noch in der vergangenen Woche auch der Präsident des Deutschen Anwaltvereins ausgesprochen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
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Gesetzentwurf zur Berufung im Zivilprozess: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2415 (abgerufen am: 26.03.2025 )
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