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Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz: Abstimmung im Innenausschuss kurzfristig verschoben

16.01.2013

Eigentlich sollte die Innenausschuss des Bundestag am Mittwoch über den Gesetzentwurf für den Datenschutz am Arbeitsplatz abstimmen. Daraus wurde nach heftiger Kritik an dem Entwurf nichts. Eine abschließende Beratung soll nun erst in zwei Wochen stattfinden.

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Nach der von Union und FDP vorgelegten Regelung soll künftig zwar die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz verboten, die offene Überwachung aber erleichtert werden. Heftige Kritik daran kommt von
der Opposition, den Gewerkschaften und Datenschützern.

Bei einem Wahlsieg von Rot-Grün in Niedersachsen will Baden-Württemberg die umstrittenen Koalitionspläne zum Datenschutz am Arbeitsplatz in der Länderkammer stoppen. "Dann werden wir das Gesetz im Bundesrat aufhalten und einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen", sagte der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich (SPD) der Nachrichtenagentur dpa in Berlin.

Gabriel: "Lobbygesetz für einige wenige Arbeitgeber"

Sollten SPD und Grüne bei der Landtagswahl in Niedersachsen siegen, hätten sie im Bundesrat wieder eine Mehrheit. Sie könnten dann alle Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Bundesregierung blockieren.

SPD-Chef Sigmar Gabriel sprach von einem Lobbygesetz für einige wenige Arbeitgeber. "Die Koalition will die lückenlose Bespitzelung von Arbeitnehmern per Gesetz erlauben - nicht nur zur Überprüfung von Sicherheitsauflagen oder zum Schutz von Straftaten, sondern generell für alle Beschäftigten", sagte er der Braunschweiger Zeitung (Mittwoch). "Es fehlt nur noch, dass die Arbeitnehmer abgehört werden."

CDU verteidigt das geplante Gesetz

Gabriels Parteifreund Friedrich verlangte, das Gesetz an wesentlichen Stellen nachzubessern. So solle die Videoüberwachung von Arbeitnehmern nur zugelassen werden, wenn ein dokumentierter Verdacht auf eine Straftat besteht.

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Günter Krings, verteidigt die Koalitionspläne. "Das Gesetz bringt deutlich mehr Rechtssicherheit", sagte er der Zeitung Die Welt (Mittwoch). "Wer anderes behauptet, scheint das bisherige und das künftige Recht nur oberflächlich zu kennen." Etwa bei der Nutzung sozialer Netzwerke oder beim Schutz der Daten aus ärztlichen Untersuchungen biete der Gesetzentwurf mehr Schutz.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7980 (abgerufen am: 13.12.2025 )

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