Gesetzentwurf zu Hate Crimes: Konsequenzen aus der NSU-Mordserie

22.04.2014

Bundesjustizminister Maas plant nach einem Medienbericht, die Strafzumessungsnorm § 46 StGB zu modifizieren. Demnach sollen dort künftig ausdrücklich rassistische Ziele und Beweggründe Erwähnung finden. Es ist nicht die einzige Konsequenz, die die Politik aus der NSU-Mordserie zieht.

Straftaten mit rassistischem Hintergrund sollen in Zukunft von den Gerichten stärker berücksichtigt werden. Das geht aus einem Bericht der taz hervor, nach dem das Bundesjustizministerium (BMJ) einen Gesetzentwurf ausgearbeitet habe. Dieser sehe eine Änderung des § 46 Strafgesetzbuch (StGB) vor. Nach Abs. 2 sind bereits Beweggründe und Ziele des Täters in die Strafzumessung einzubeziehen. Künftig sollen "rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende" Ziele und Beweggründe ausdrücklich erwähnt werden.

Laut Begründung des Gesetzentwurfs handele es sich hierbei in erster Linie um einen symbolischen Akt. Eine große praktische Bedeutung hätte die Änderung eher nicht. Denn rassistische Motive zu berücksichtigen sei "weitgehend gängige Praxis" der Gerichte. Justizminister Heiko Maas (SPD) habe sich allerdings dafür ausgesprochen, solche Motive noch stärker hervorzuheben um grundlegende Wertungen der Gesellschaft zu dokumentieren, heißt es in dem Bericht.

Als Konsequenz aus den Ermittlungspannen bei der NSU-Mordserie wolle die Bundesregierung zudem das Amt des Generalbundesanwalts stärken. Ein weiterer Gesetzentwurf sehe vor, dass die Staatsanwaltschaften verpflichtet werden, der Bundesanwaltschaft alle Fälle mit möglicher Bundeszuständigkeit vorzulegen. Der Generalbundesanwalt solle dann die Ermittlungen übernehmen, sobald es tatsächliche Anhaltspunkte für seine Zuständigkeit gebe. Bei Ermittlungsbeginn solle also ein "Anfangsverdacht für die Zuständigkeit" genügen, heißt es dem Bericht zufolge in der Begründung.

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags hatte kritisiert, dass die Ermittlungen zu den zehn Morden, die der Neonazi-Terrorzelle zugeschrieben werden, nicht zentral geführt worden waren. Dies habe möglicherweise dazu beigetragen, dass der rechtsextreme Hintergrund der Mordserie erst 2011 nach dem Tod der beiden Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erkannt wurde.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf zu Hate Crimes: Konsequenzen aus der NSU-Mordserie . In: Legal Tribune Online, 22.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11756/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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