Gesetzentwurf im Ausschuss: Abschaf­fung des Rou­ter­zwangs

15.10.2015

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD eine "gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang" beschlossen. Nutzer müssten die freie Auswahl an Einwahlgeräten behalten. Die erklärte Absicht soll nun Gesetz werden.

Internet-Provider in Deutschland sollen ihre Kunden nicht länger zwingen können, bei der Einwahl ins Netz eine bestimmte Hardware zu verwenden. Das sieht ein Gesetzentwurf der schwarz-roten Regierungskoalition vor, der am Donnerstag im Bundestag ohne öffentliche Aussprache an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Mit der Abschaffung des sogenannten Routerzwangs setzen die Regierungsparteien ein Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung um.

Bislang können Anbieter von Breitband-Internetanschlüssen ihren Kunden vorschreiben, welche Router diese zur Einwahl ins Netz benutzen sollen. Die Begründung der Anbieter war rechtlich nur schwer anzugreifen: Die Provider definierten die Geräte einfach als Teil ihres Netzes, über das allein sie verfügen dürfen. Mit der Gesetzesänderung wird nun die Anschlussdose an der Wand als "Netzabschlusspunkt" definiert. Außerdem müssen die Anbieter ihren Kunden die technischen Zugangsdaten mitteilen, damit diese ihre selbst angeschafften Geräte auch für den Internet-Anschluss einrichten können.

Gegen den Routerzwang hatten sich vor allem die Hersteller von Netzwerk-Endgeräten ausgesprochen. Aber auch Organisationen wie der Chaos Computer Club und die Free Software Foundation Europe hatten sich für die Änderung stark gemacht. Sie befürchten, dass die Provider ihre eigenen Router dazu nutzen, eigene Angebote im Netz zu bevorzugen, andere Dienste auszubremsen und Geld für inzwischen selbstverständliche Zusatzfunktionen wie WLAN zu verlangen.

Kabelbetreiber fürchten Störungen

Widerstand gegen die Abschaffung des Routerzwangs kam vor allem von den Kabelbetreibern, weil sie technische Störungen befürchten. In einer Anhörung der Bundesnetzagentur behauptete etwa der Kabelanbieter UnityMedia, dass frei vom Nutzer gewählte Router zur "Beeinträchtigung eines ganzen Clusters mit mehreren hundert Teilnehmern" führen könnten. In der Folge seien "garantierte Bandbreiten, Sicherheitsfeatures und weitere Services nicht mehr im gewohnten Umfang" zu leisten. Diese Argumente wurden allerdings von etlichen Experten als unzutreffend zurückgewiesen.

Zuletzt hatte der Bundesrat sich die Position der Provider zu eigen gemacht und Bedenken gegen eine Abschaffung des Routerzwangs formuliert. Das Gesetz ist aber nicht mitbestimmungspflichtig, so dass der Bundestag alleine über die Änderung entscheiden kann.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf im Ausschuss: . In: Legal Tribune Online, 15.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17227 (abgerufen am: 10.11.2024 )

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