Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutz beschließen. Ziel des neuen Gesetzes ist es, Arbeitnehmer künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz zu schützen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Arbeitgeber nicht mehr grenzenlos im Internet über ihre Beschäftigten informieren dürfen. So sollen Daten aus sozialen Netzwerken künftig für Arbeitgeber tabu sein. Ausnahmen soll es nur für Plattformen geben, auf denen sich Bewerber gezielt an potentielle Arbeitgeber wenden. Darüber hinaus dürfen auch weiterhin im Internet allgemein zugängliche Daten, etwa die Ergebnisse von Suchmaschinen wie Google, vom Arbeitgeber genutzt werden.
Auch die offene Videoüberwachung soll weiterhin möglich sein, sofern die Mitarbeiter darüber vorab informiert werden.
Gesundheitsprüfungen vor Einstellung sollen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sein, allerdings soll sich der Arbeitgeber nur über die generelle gesundheitliche Eignung des Bewerbes informieren dürfen. Detailierte Ergebnisse sollen nur dem Arbeitnehmer zugänglich sein.
Der Abgleich anonymisierter Daten zur Aufdeckung von Straftaten oder "schwerwiegenden Pflichtverletzungen" zu Lasten des Arbeitgebers soll hingegen gestattet werden. Ergibt sich dabei ein Verdacht, dürften die Daten dann auch konkreten Personen zugeordnet werden.
Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1276 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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