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Bundesregierung veröffentlicht Gesetzentwurf: Mehr Befug­nisse für den Bun­des­nach­rich­ten­di­enst

06.07.2026

Gebäude des Bundesnachrichtendienstes in Berlin

Mit der geplanten Reform des Bundesnachrichtendienstes will man auch auf hybride Bedrohungen durch Russland reagieren. Foto: picture alliance / Joko | Joko.

Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sollen künftig nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern in bestimmten Bedrohungslagen auch "aktiv eingreifen" dürfen. Das Kabinett soll den Entwurf wohl noch im Sommer beschließen.

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Die Bundesregierung hat den schon länger angekündigten Entwurf für neue Befugnisse des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes (BND) veröffentlicht. Der Referententwurf umfasst knapp 700 Seiten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der BND sollen künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern in bestimmten Bedrohungslagen auch aktiv eingreifen dürfen, um Gefährdungen abzuwenden oder einzuschränken. "Wenn sie Gefahren erkennen, die andere Stellen – etwa die Polizei – nicht gleichermaßen wirksam abwehren können, können die Nachrichtendienste künftig in engen Grenzen selbst eingreifen", heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Dies gelte etwa bei laufenden Cyberangriffen, oder wenn das BfV während einer Observation feststellt, dass die Zielperson eine andere Person angreift. In solchen Fällen ist es dann legitim, dass die observierenden oder sie absichernden BfV‑Bediensteten dem Opfer zu Hilfe eilen. Das sogenannte Trennungsgebot, wonach die Polizei eingreift und ermittelt und die Nachrichtendienste beobachten und informieren, soll aber grundsätzlich nicht angetastet werden. 

Zudem soll der Unabhängige Kontrollrat, die Arbeit der Nachrichtendienste besser zu kontrollieren, etwa wenn es um die Wohnraumüberwachung geht. 

Nachrichtendienstrecht aus einem Guss

Vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat dem Vernehmen nach darauf gedrungen, dass das neue Bundesverfassungsschutzgesetz, das in seinen Aufgabenbereich fällt, zusammen mit der vom Kanzleramt verantworteten Reform des BND-Gesetzes auf den Weg gebracht wird. 

Tatsächlich geht es in beiden Fällen teils um ähnliche Fragen, wie etwa den Abgleich biometrischer Daten mit Daten aus dem Internet und die Befugnis zur Online-Durchsuchung. Das ist eine verdeckte Maßnahme, bei der sich eine Sicherheitsbehörde heimlich Zugriff auf ein Smartphone oder ein anderes Gerät verschafft, um darin gespeicherte Daten zu durchsuchen. 

Bedrohung durch Russland 

Die Zeit drängt wegen der nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden deutlich gewachsenen Bedrohung durch Spionage und Sabotage – vor allem durch Russland –und einer steigenden Zahl politisch motivierter Straftaten. 

Was den BND angeht, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zudem eine Frist bis Ende dieses Jahres gesetzt. Bis dahin muss der für die Auslandsaufklärung zuständige Dienst bei seinen Regeln für die Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nachbessern. Die sei zwar grundsätzlich erlaubt, bedürfe aber einer verhältnismäßigen Ausgestaltung. 

Auch die Kontrolle solcher Maßnahmen müsse effektiver gestaltet werden. Es fehle eine hinreichende Regelung zur Aussonderung von Daten aus rein inländischer Telekommunikation, und der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung für ausländische Personen im Ausland sei unzureichend.

Die Bundesregierung müsse bei der angekündigten großen Reform der Nachrichtendienste aber rasch vorankommen, mahnt der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsgremiums zur Kontrolle der Nachrichtendienste, Konstantin von Notz (Grüne). Er sagt: "Im Parlamentarischen Kontrollgremium ist es interfraktioneller Konsens, dass diese Reform dringend kommen muss." Sollte sie bis zum Ende der vom BVerfG gesetzten Frist nicht abgeschlossen sein, hätte dies fatale Folgen für die Arbeit der Nachrichtendienste.

Jetzt haben Verbände zunächst Zeit, Stellung zu nehmen. Das Vorhaben soll dem Vernehmen nach noch im Sommer im Kabinett beschlossen werden. 

dpa/fkr/LTO-Redaktion

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Bundesregierung veröffentlicht Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60360 (abgerufen am: 11.08.2026 )

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