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Gesetzentwurf für ein verpflichtendes Register: Zwi­schen Lob­by­ismus und Mau­schelei

14.09.2020

Zwei Männer im Anzug begrüßen sich vor einem Meeting

© slexp880 - stock.adobe.com

Tausende Interessenvertreter versuchen in Berlin Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Ihr Sachverstand ist bei der Gesetzgebung aber auch gewünscht. Mit einem Lobbyregister soll der Einfluss bald transparenter werden.

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Interessenvertreter, die regelmäßig oder in bestimmtem Umfang Lobbyarbeit beim Bundestag und der Bundesregierung betreiben, sollen sich künftig in ein öffentliches Verzeichnis eintragen müssen. Im Parlament wurde zum ersten Mal über entsprechende Pläne der großen Koalition für ein sogenanntes Lobbyregister beraten. Daraus soll künftig hervorgehen, wer in welchem Umfang Lobbyarbeit betreibt. Kritiker bemängeln die vielen Ausnahmeregelungen des geplanten Gesetzes.

Über die Einrichtung eines solchen Registers wird seit Jahren diskutiert. Nach der Affäre um den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor hatten sich Union und SPD im Juli darauf verständigt. Amthor war wegen einer Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence in die Kritik geraten. Der Skandal um den insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard hatte den Druck weiter erhöht. Für Wirecard hatten etwa der Ex-Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche, sowie der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) Lobbyarbeit betrieben.

Lobbyregister für Bundestag und Bundesregierung

"Die Grenze zwischen transparentem Lobbyismus und intransparenter Mauschelei ist derzeit absolut fließend, und das werden wir jetzt ändern", sagte der SPD-Abgeordnete Matthias Bartke am Freitag. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist zwar zunächst nur vom Aufbau eines Lobbyregisters für den Bundestag die Rede. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens soll dieses aber auch auf die Bundesregierung ausgeweitet werden, wie es am Freitag hieß. Norman Loeckel von der Organisation Transparency Deutschland begrüßte das. Es könne nicht sein, dass die Bundesregierung außen vor bleibe, obwohl etwa 80 Prozent der Gesetzesvorlagen in den Ministerien erarbeitet würden.

Geplant ist nach Angaben aus der Union ein gemeinsames, öffentlich einsehbares Verzeichnis, das voraussichtlich über die Internetseite des Bundestages zugänglich sein soll. Konkret sollen sich laut Gesetzentwurf Interessenvertreter, die "regelmäßig" oder "auf Dauer" tätig sind oder innerhalb der vergangenen drei Monate "mehr als 50 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte aufgenommen haben" in das Verzeichnis eintragen. Auch wer für andere "entgeltlich oder unentgeltlich" Lobbyarbeit macht, ist damit gemeint.

Eingetragen werden müssen unter anderem Name, Anschrift, Beschreibung der Tätigkeit und der Name des Auftraggebers. Zudem sollen die jährlichen Lobbyausgaben angegeben werden, ein Verhaltenskodex wird Pflicht. Es drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro, wenn die erforderlichen Angaben nicht oder nicht wahrheitsgemäß gemacht werden.

"Scheunentorgroße Ausnahmeregelungen"

Grundsätzlich wird die Einführung des Registers nach jahrelangen Debatten von Organisationen wie Lobbycontrol oder Transparency Deutschland und auch von der Opposition begrüßt. Bemängelt werden jedoch Schlupflöcher. "Die Ausnahmeregelungen dieses Gesetzes sind scheunentorgroß, dieses Gesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann. Ähnliche Kritik kam am Freitag von Grünen, Linken und AfD. Konkret bemängelt wird, dass beispielsweise Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen von der Registrierungspflicht ausgenommen werden sollen.

Die Grünen forderten wie auch Transparency Deutschland und Lobbycontrol zudem einen "legislativen Fußabdruck". Es müsse nachvollziehbar sein, welche Interessenvertreter auf welche Weise an der Entstehung von Gesetzen beteiligt gewesen seien, sagte Timo Lange von Lobbycontrol.

Es sei wichtig, in Gesetzgebungsverfahren Einwände von betroffenen Gruppen anzuhören und denkbare Umsetzungsschwierigkeiten von vornherein zu vermeiden, heißt es im Gesetzentwurf. In zunehmendem Maße verstärke sich aber das Unbehagen der Öffentlichkeit gegenüber den Tätigkeiten und dem Ausmaß des Einflusses von Interessenvertretern.

Zu den Interessensvertretern zählen neben Wirtschaftsverbänden oder Gewerkschaften auch Repräsentanten großer Unternehmen oder auch Umwelt- und Naturschutzverbände. Laut abgeordnetenwatch.de gibt es in Berlin schätzungsweise 5.000 bis 7.000 Lobbyisten. 82 Prozent der Bevölkerung halten ihren Einfluss für "zu hoch" oder gar "viel zu hoch", hatte eine Umfrage von Infratest dimap vom April 2019 im Auftrag der Plattform ergeben.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Gesetzentwurf für ein verpflichtendes Register: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42787 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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