Die Bundesregierung zieht erste gesetzliche Konsequenzen aus dem Ermittlungsdesaster rund um die rechtsextreme Terrorzelle NSU: Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Justizressort. Demnach sollen künftig rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Tatmotive bei der konkreten Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigt werden. Zudem soll die Bundesanwaltschaft einfacher und früher als bislang Ermittlungen übernehmen können.
Die explizite gesetzliche Erfassung von rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Tatmotiven in § 46 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) soll nach Angaben des Justizministeriums die Bedeutung dieser Beweggründe für die gerichtliche Strafzumessung verdeutlichen. Die Änderung soll die Ermittlungsbehörden frühzeitig für solche Motive sensibilisieren und dafür sorgen, dass sie diese bereits bei Ermittlungen besonders im Blick haben.
Für Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt soll es in Zukunft genügen, dass es "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für seine Zuständigkeit gibt - oder es "wegen des länderübergreifenden Charakters der Tat geboten scheint", dass er einen Fall übernimmt. Bisher reichen solche Anhaltspunkte allein noch nicht aus, damit er eingreifen kann.
Die Staatsanwaltschaften in den Ländern müssen die Bundesanwaltschaft unverzüglich informieren, wenn Hinweise vorliegen, dass diese zuständig sein könnte. Wenn die Staatsanwaltschaften in den Ländern sich nicht einigen können, wer einen Fall zu übernehmen hat, soll der Generalbundesanwalt entscheiden.
Der Gesetzentwurf stößt vielerorts auf Kritik. Es wird bemängelt, dass eine Strafverschärfung zu kurz greife. Der Deutsche Anwaltverein nennt das Vorhaben eine "symbolische Gesetzgebung der überflüssigen Art". Schon jetzt sei es möglich, rassistische Motive bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Die Probleme seien eher Gleichgültigkeit und fehlende Sensibilität bei Ermittlern.
dpa/age/LTO-Redaktion
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13021 (abgerufen am: 02.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag