Gesetzentwurf soll Missbrauch verhindern: Vater­schaft­sa­n­er­ken­nung von Aus­län­der­be­hörde abhängig

10.12.2025

Künftig reden die Ausländerbehörden mit, wenn es um Vaterschaftsanerkennungen geht. Ein Gesetzentwurf sieht ein neues Verfahren vor, um zu verhindern, dass die Vaterschaft zum Erhalt eines Aufenthaltstitels missbraucht wird.

Die Anerkennung von Vaterschaften soll künftig in bestimmten Konstellationen von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig sein. Das Ziel ist die Verhinderung von Vaterschaften, die nur dazu dienen, einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Das sieht ein gemeinsamer Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Es geht um Fälle, in denen Männer keine genetische oder familiär-soziale Beziehung zu einem Kind haben und auch nicht beabsichtigen, eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen. Es geht laut Pressemitteilung ausschließlich darum, dass jemand über die Anerkennung einer Vaterschaft ein Aufenthaltsrecht bekommt, auf das er andernfalls keinen Anspruch hat.

Keine Verzögerung nicht-missbräuchlicher Anerkennungen

Konkret sieht der Gesetzentwurf einen neuen Verfahrensansatz bei Vaterschaftsanerkennungen vor. Um Missbrauch zu verhindern, sollen die Ausländerbehörden einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen müssen, wenn "eine missbrauchsgeeignete Konstellation vorliegt", so die Pressemitteilung. Das sei der Fall, wenn zwischen dem Anerkennenden und der Mutter ein aufenthaltsrechtliches Gefälle vorliegt – also wenn einer von beiden die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein sicheres Aufenthaltsrecht hat und der andere nicht. Weiterhin keine Zustimmung der Ausländerbehörde wird nach dem Entwurf benötigt, wenn die leibliche Vaterschaft aufgrund eines Gentests feststeht.

Die Missbrauchsprüfung soll "rasch" erfolgen und Vaterschaftsanerkennungen, die nicht missbräuchlich sind, nicht unnötig verzögert werden.

"Mit den neuen Regelungen können wir Missbrauch erkennen, entschieden unterbinden und effektiv verhindern, dass Aufenthaltsrechte durch fingierte Vaterschaften erschlichen werden. Auch der Missbrauch von Sozialleistungen wird so konsequenter unterbunden", erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der den Entwurf gemeinsam mit Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Stefanie Hubig vorgelegt hatte. Diese betonte am Mittwoch: "Wer als Vater Verantwortung für ein Kind übernehmen möchte, dem machen wir das Leben nicht unnötig schwer. Das neue Prüfverfahren greift nur dann, wenn eine missbräuchliche Anerkennung ernsthaft möglich ist".

Zukünftig soll außerdem die Strafbarkeit der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung spezialgesetzlich geregelt sein. 

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gesetzentwurf soll Missbrauch verhindern: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58838 (abgerufen am: 22.01.2026 )

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