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Neuer Straftatbestand "Upskirting"?: Bun­des­länder wollen Foto­gra­fieren unterm Bein­k­leid bestrafen

13.06.2019

Upskirting (Symbolbild)

(c) Melena-Nsk - stock.adobe.com

Das Fotografieren unter Röcke und Kleider von Mädchen und Frauen, das sogenannte Upskirting, soll nach dem Willen von NRW, Bayern und Baden-Württemberg unter Strafe gestellt werden. Dazu kündigten die Länder nun einen Gesetzentwurf an.

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Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern wollen, dass das Fotografieren unter Röcke und Kleider von Mädchen und Frauen unter Strafe gestellt wird. Wie die Justizminister der drei Länder am Donnerstag mitteilten, bereiten NRW und Bayern gemeinsam einen Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative gegen das sogenannte Upskirting vor.

Nach geltendem Recht seien solche Aufnahmen in der Regel nicht strafbar, kritisierten die Minister. Anders verhalte es sich lediglich, wenn Bilder in einer Wohnung geschossen würden und damit den "höchstpersönlichen Lebensbereich" der Opfer verletzten. 

Es könne nicht länger von solchen "zufälligen Sachverhaltsumständen" abhängen, ob demütigende, verletzende Eingriffe in die Privatsphäre von Frauen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit seien, betonte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Auch Bayerns Staatsminister Georg Eisenreich (CSU) bemängelte: "Der Bundesgesetzgeber hat bis heute nicht reagiert. Deshalb werden wir einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen." Besonders verletzend sei es, wenn solche Fotos im Internet veröffentlicht würden.

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) sagte: "Wir wollen, dass sich Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum frei bewegen und selbstbestimmt kleiden können." Ein Straftatbestand würde es der Polizei erleichtern, gegen Täter vorzugehen, Personalien aufzunehmen, Platzverweise zu erteilen und Fotoapparate oder Handys zu beschlagnahmen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Neuer Straftatbestand "Upskirting"?: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35913 (abgerufen am: 18.05.2025 )

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