Der bisherige Vizepräsident des FG Hamburg wurde zum neuen Präsidenten ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde ihm am Freitag durch den Staatsrat der Justizbehörde, Herrn Dr. Stefan Schulz, überreicht.
Werner Kuhr begann seine berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften als Rechtsanwalt in Hamburg, wechselte dann als Rechtsamtsleiter der Stadt Northeim in die Verwaltung, bevor er Anfang 1977 in die Hamburger Justiz eintrat. Nach sieben Jahren richterlicher Tätigkeit im Bereich des Zivil-, Jugendstraf- und allgemeinen Strafrechts am Landgericht Hamburg wechselte Kuhr Ende 1983 an das Finanzgericht (FG) Hamburg. Im Januar 1999 wurde er zum Vorsitzenden Richter am FG und im Juli 2003 zum Vizepräsidenten des FG ernannt. Mit seiner Ernennung zum Vizepräsidenten übernahm Werner Kuhr auch den Vorsitz des Gemeinsamen Senats der Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein für Zoll- und Marktordnungssachen, dessen Entscheidungen nicht nur für die Wirtschaft der Stadt von erheblicher Bedeutung sind.
Neben seiner originären Tätigkeit war Kuhr mehrere Jahre Vorsitzender des Richterrates und Mitglied des Präsidiums des Gerichts. Seit vielen Jahren engagiert er sich zudem als erfahrener Berater der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle. Dieses Engagement wird Werner Kuhr auch als Präsident des Finanzgerichts fortsetzen, denn es ist ihm ein Herzensanliegen, dass Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen in Hamburg kompetenten Rechtsrat erhalten können.
Gerichte: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2189 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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