Kontrollen an sächsischen Gerichten: Immer mehr gefähr­liche Gegen­stände

03.04.2017

Nach dem Fall El-Sherbini im Jahr 2009 investierte Sachsen Millionen in die Sicherheit an Gerichten und Einrichtungen der Justiz. Trotz gleichbleibend intensiver Kontrollen finden die Wachtmeister seitdem aber immer öfter Gefährliches.

Elektroschocker, Messer, Schusswaffen: Bei Kontrollen an den rund 50 Gerichten und Staatsanwaltschaften in Sachsen werden immer öfter gefährliche Gegenstände sichergestellt. Das Spektrum reicht vom Ziegelstein über Scheren oder Schlagringe bis hin zu Schusswaffen. 2016 zogen Beamte und Wachtmeister 40.113 solcher Utensilien ein, fast ein Viertel mehr als im Jahr zuvor. Ein Drittel der knapp 16.000 Messer, die nicht unter das Waffengesetz fallen, fand sich allein bei Besuchern und Prozessbeteiligten im Dresdner Justizzentrum.

"Die Tendenz ist steigend, ohne dass sich die Kontrolldichte in den vergangenen drei Jahren erhöht hat", so ein Ministeriumssprecher. Die Zunahme etwa bei Elektroschockern oder Reizstoffspray zeige, dass immer mehr Menschen regelmäßig so etwas bei sich tragen. Im Vergleich zu 2014 nahmen die Kontrolleure sogar rund 40 Prozent mehr verbotene Dinge in Verwahrung, bis deren Eigentümer die Gebäude wieder verließen.

In den meisten Fällen sei es Nachlässigkeit, wie etwa im Falle eines Mannes, der vom Angeln kam und das entsprechende Messer noch in der Tasche trug. "Auch ein Ziegelstein wurde schon gefunden", berichtete der Sprecher des Ministeriums. Erfahrungsgemäß ließen sich auch eigentlich friedfertige Menschen in emotional aufgewühlten Situationen mitunter zu physischer Gewalt hinreißen. "Gut, wenn dann zumindest kein Taschenmesser griffbereit ist."

Reaktion auf Mord am LG Dresden

Sachsen investierte nach dem gewaltsamen Tod einer Zeugin im Dresdner Landgericht 2009 mehrere Millionen Euro in mehr Sicherheit an Gerichten und Einrichtungen der Justiz: Fenster und Türen wurden angepasst, Meldeanlagen installiert und die Zugangskontrollen verstärkt - inklusive mobiler Handsonden und Schleusen sowie mehr Personal.

Die Ägypterin Marwa El-Sherbini war bei einer Berufungsverhandlung am 1. Juli 2009 vom Angeklagten aus Fremdenhass erstochen worden. Sie hatte den Mann wegen rassistischer Beleidigung angezeigt. Die Familie der Getöteten legte wegen der Vorkommnisse Beschwerde beim Anti-Rassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen ein. Die Bluttat hatte bundesweit Entsetzen sowie eine Debatte über die Sicherheit an Gerichten ausgelöst.

An Landgerichten und Justizzentren gibt es ständig Einlasskontrollen, an kleineren Amtsgerichten sind sie sporadisch. "Entweder ordnen Richter sie an oder sie finden spontan ohne Anlass statt", sagte der Ministeriumssprecher. Solche gravierenden Gewalttaten wie im Fall El-Sherbini hat es seitdem nicht mehr gegeben - auch dank der Kontrollen und guten Arbeit der Wachtmeister, lobte Justizminister Sebastian Gemkow (CDU).

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kontrollen an sächsischen Gerichten: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22556 (abgerufen am: 14.12.2024 )

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