Das höchste Gericht der Bundesrepublik, das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe, legt den größten Teil der ihn erreichenden Beschwerden als unbegründet zu den Akten. In besonders abstrusen Beschwerdefällen droht den Beschwerdeführern sogar eine Missbrauchsgebühr.
Im Jahr 2009 seien mehr als 6.000 Verfassungsbeschwerden beim höchsten deutschen Gericht eingegangen, wie eine Sprecherin mitteilte. Gut 80 Prozent davon werden als "offensichtlich unbegründet" im sogenannten Allgemeinen Register abgelegt. Bei diesen Beschwerden verfolge der Absender weder einen bestimmten Antrag noch mache er ein in den Zuständigkeitsbereich des Bundesverfassungsgerichts fallendes Anliegen geltend. Ebenso sind in dieser Sammlung offensichtlich unzulässige oder erfolglose Beschwerden zu finden.
Im vergangenen Jahr galten 2633 von 3061 Verfassungsbeschwerden allein beim Ersten Senat als offensichtlich unbegründet.
Ein Mittel zur Verhinderung absurder Beschwerden soll die Missbrauchsgebühr sein, die das Gericht in der vergangenen Woche gleich zwei Mal verhängt hat. "Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann", so das Gericht.
Gerichte: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/866 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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