Nach Entzug von Sonderrechten: Schröder lässt Aber­ken­nung juris­tisch prüfen

20.05.2022

Nachdem der Bundestag beschlossen hat, Altkanzlern wie Gerhard Schröder einen Teil ihrer Sonderrechte zu entziehen, will der das offenbar nicht auf sich beruhen lassen und lasst das juristisch überprüfen.

Gerhard Schröder lässt die im Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossene Streichung der Altkanzler-Privilegien juristisch überprüfen. Einen entsprechenden Bericht des Spiegel bestätigte der Rechtsanwalt Michael Nagel am Freitag in Hannover. "Ich bitte um Verständnis, dass darüber hinausgehende Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden", sagte der Jurist der Deutschen Presse-Agentur. Nagel hatte schon Christian Wulff im Prozess um Vorteilsnahme verteidigt, der Ex-Bundespräsident wurde Anfang 2014 freigesprochen.

Am Donnerstag hatte der Haushaltsausschuss in Berlin für die Abwicklung der Altkanzler-Büros votiert. Die Zustimmung zu einem entsprechenden Antrag der Ampel-Koalition ist der vorläufige Höhepunkt der Ächtung des früheren SPD-Chefs wegen seiner anhaltenden Verbindungen zu Russland. Aus rechtlichen Gründen wurde die Streichung des Büros allerdings nicht explizit mit Schröders Russland- und Putin-Beziehungen begründet. Vielmehr wird laut dem Ampel-Antrag die finanzielle Unterstützung davon abhängig, ob frühere Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben übernehmen. Schröder nehme keine Verpflichtungen aus seiner Zeit als Bundeskanzler mehr war, hieß es, entsprechend benötige er auch kein Büro mehr.

Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der frühere Kanzler dem Beschluss zufolge aber weiterhin. Gerhard Schröder äußerte sich selbst zunächst nicht zu der Sache.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Entzug von Sonderrechten: Schröder lässt Aberkennung juristisch prüfen . In: Legal Tribune Online, 20.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48519/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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