Genitalverstümmelung von Frauen: Bundeskabinett will eigenen Straftatbestand

30.05.2013

Wie das Bundesjustizministerium bestätigte, hat das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Für Fälle der weiblichen Genitalverstümmelung soll ein eigener Straftatbestand geschaffen werden.

Die Verstümmelung der Genitalien von Mädchen und Frauen soll künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden. Bisher ist nach dem Strafgesetzbuch eine Bestrafung als schwere Körperverletzung mit einer Haft von sechs Monaten bis zehn Jahren vorgesehen.

In der Kabinettsvorlage heißt es, der Kampf gegen die Genitalverstümmelung solle verstärkt und das Bewusstsein der Öffentlichkeit für das Unrecht geschärft werden. Es handele sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. "Obwohl die Genitalverstümmelung vor allem in Ländern Afrikas, aber auch in einzelnen Ländern Asiens praktiziert wird, besteht auch in Deutschland Handlungsbedarf."

Ziel ist es, die Pläne noch vor der Sommerpause durch das parlamentarische Verfahren zu bringen. Die Zeit dafür ist allerdings knapp: Es sind nur noch drei Sitzungswochen des Parlaments im Juni angesetzt.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Genitalverstümmelung von Frauen: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8831 (abgerufen am: 09.12.2024 )

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