Vor etwa einem Jahr hatte das Land Hessen zusammen mit anderen Bundesländern einen Antrag im Bundesrat eingebracht, nach dem Genitalverstümmelung als gefährliche Körperverletzung behandelt und mit mindestens zwei Jahren Haft bestraft werden soll. Seitdem liegt der Antrag dem Bundesrat zur Bearbeitung vor.
Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn will daher dem Bundestagspräsidenten schreiben, "damit das im Papierstapel ein bisschen weiter nach oben kommt".
Neben der Behandlung von Genitalverstümmelung als gefährliche Körperverletzung soll dem Antrag zufolge die Verjährungsfrist erst ab dem 18. Lebensjahr zu laufen beginnen. Zudem soll die Tat auch dann in
Deutschland verfolgt werden können, wenn sie im Ausland geschah.
age/LTO-Redaktion
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Genitalverstümmelung: . In: Legal Tribune Online, 01.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3906 (abgerufen am: 13.01.2025 )
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