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Generalstaatsanwaltschaft Naumburg: Ankla­ge­er­he­bung wegen Mag­de­burger Weih­nachts­markt-Attentat

19.08.2025

Weihnachtsmarkt Magedburg nach Attentat (2024)

Die Tat hatte kurz vor Weihnachten bundesweit für Bestürzung gesorgt. Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas

Monatelang hat die Staatsanwaltschaft nach der Todesfahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gegen Taleb A. ermittelt. Nun steht die Anklage – es geht unter anderem um mehrfachen Mord.

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Die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) Naumburg hat wegen der Todesfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 Anklage erhoben. Sie wirft Taleb A. unter anderem sechsfachen Mord vor und versuchten Mord gemäß §§ 211, 22, 23 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) an 338 Personen. Es kamen fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren zu Tode sowie ein neunjähriger Junge. Zudem legt die Generalstaatsanwaltschaft dem Mann gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) zur Last.

Wenige Tage vor Heiligabend 2024 war der Mann mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Der Anschlag dauerte laut der Generalstaatsanwaltschaft eine Minute und vier Sekunden. Der 50-jährige saudische Arzt habe einen 340 PS starken Mietwagen – einen BMW X3 – genutzt. Er sei bis zu 48 km/h schnell gewesen. Insgesamt schädigte er den Angaben zufolge 344 Personen.

Die GenStA sieht in der 206-seitigen Anklageschrift mehrere Mordmerkmale als erfüllt an: Heimtücke, niedrige Beweggründe sowie die Nutzung gemeingefährlicher Mittel.

Wann nach der nun seitens des Landgerichts (LG) Magdeburg zu prüfenden Zulassung der Anklage eine strafrechtliche Hauptverhandlung beginnen könnte, ist noch offen. Der Bau eines neuen Interims-Gerichtsgebäudes soll voraussichtlich im September fertig sein. Die Leichtbauhalle entsteht auf einem landeseigenen Grundstück in Magdeburg.

Psychiatrisches Gutachten erstellt

Der Mann sitzt in Untersuchungshaft, er war zuletzt mehrfach verlegt worden. Die GenStA Naumburg hat ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, um die Frage der Schuldfähigkeit zu klären. In der Mitteilung zur Anklageerhebung hieß es, der Attentäter habe während der Fahrt nicht unter Alkoholeinfluss gestanden.

Er habe "offenbar aus Unzufriedenheit und Frustration über den Verlauf und den Ausgang einer zivilrechtlichen Streitigkeit sowie die Erfolglosigkeit diverser Strafanzeigen gehandelt, und zwar mit dem Ziel, eine unbestimmte, möglichst große Anzahl von Personen und Personengruppen, die in den Fahrbereich seines Fahrzeugs gelangen würden, zu töten". Die Tat sei mehrere Wochen in Einzelheiten geplant und vorbereitet worden, so die Ermittlungsergebnisse. Mittäter und Mitwisser habe es demnach nicht gegeben.

Mangels eines Staatsschutzcharakters des Falles hatte der Generalbundesanwalt (GBA) hier nicht die Ermittlungen an sich gezogen.

Politische Aufarbeitung im Landtag

Neben den strafrechtlichen Ermittlungen gibt es im Landtag von Sachsen-Anhalt auch eine politische Aufarbeitung. Nachdem es zunächst vor allem um das Sicherheitskonzept für den Weihnachtsmarkt und die Verantwortung von Veranstalter, Stadt und Polizei ging, wollen die Abgeordneten den Fokus in den nächsten Monaten verstärkt auf den Täter richten.

Taleb A. war vor der Todesfahrt im Maßregelvollzug in Bernburg (Salzlandkreis) als Arzt tätig. Sein Aufgabengebiet umfasste die psychiatrische Betreuung von Straftätern auf drei Stationen. Anfang Februar war bekanntgeworden, dass sich ein Kollege ein paar Monate vor dem Anschlag Sorgen um die Verfassung von Taleb A. machte und diese Hinweise auch an Vorgesetzte weitergab. Auch mehrere Sicherheitsbehörden befassten sich immer wieder mit dem Täter, er war aber als Gegner von Islamisten letztlich durch alle Raster gefallen.

Jüngst hatte der Angeschuldigte erneut für Aufsehen gesorgt, als bekannt wurde, dass er aus der Untersuchungshaft heraus Briefe an mehrere Geschädigte schrieb.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Generalstaatsanwaltschaft Naumburg: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57936 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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