Verdacht der Kindesentführung: Anklage gegen Ste­ak­haus-Erbin Chris­tina Block und Mode­rator Ger­hard Del­ling

25.04.2025

Ein Familien-Krimi: In der Silvesternacht 2023/24 wurden die Kinder der Unternehmerin Christina Block, Erbin der berühmten Steakhaus-Kette "Block House" entführt. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft Anklage u.a. gegen die Mutter erhoben. 

Was als Sorgerechtsstreit begonnen hat, artet in ein Strafverfahren aus. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen sieben Personen beim Landgericht Hamburg erhoben. Hintergrund war die gewaltsame Entführung der 11 und 14 Jahre alten Kinder der Erbin der Hamburger Steakhaus-Kette Block House Christina Block. Die Mutter ist nun selbst Angeschuldigte im Strafprozess. 

Neben der 51-Jährigen sind weitere nahestehende Personen angeklagt: Unter anderem ihr Lebensgefährte, der bekannte TV-Moderator Gerhard Delling (66), sowie zwei Personen aus dem privaten Umfeld. Außerdem stehen der Leiter eines Hamburger Sicherheitsunternehmens, ein 62-Jähriger Deutscher und ein 35-Jähriger israelischer Staatsangehöriger im Verdacht. Letzterer wurde Ende 2024 auf Zypern festgenommen und befand sich seit dem in Untersuchungshaft. 

Angeklagt vor der Jugendschutzkammer wird wegen diverser Delikte: Der schweren Entziehung Minderjähriger, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung sowie schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Teilweise werden den Personen auch nur Beihilfehandlungen vorgeworfen. 

Täter sollen im Luxushotel gewartet haben

Die Kinder waren von ihrem leiblichen Vater im August 2021 mit nach Dänemark genommen worden, woraufhin das Hanseatische Oberlandesgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Oktober 2021 auf die Mutter übertrug. Im Mai 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage gegen den Vater wegen Entziehung Minderjähriger. Das Hauptverfahren ist noch nicht eröffnet. 

Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Mutter daraufhin den Auftrag erteilt haben soll, ihre Kinder gewaltsam von Dänemark nach Deutschland zu bringen. Dafür sollen einige der Angeschuldigten in ein Hamburger Luxushotel einquartiert worden sein - kostenfrei.

In der Silversternacht 2024/2023 sollen sechs Personen dem Vater und den Kindern im dänischen Gravenstein in der Nähe der deutschen Grenze aufgelauert haben. Laut Generalstaatsanwaltschaft haben sie den Vater zusammengeschlagen und die Kinder in ein Auto gezerrt. Die Geschwister sollen schließlich in einem Wohnwagen bis nach Baden-Württemberg transportiert worden sein. Am 2. Januar 2024 traf dort die Mutter ein. Anschließend soll der Lebensgefährte der Mutter die Rückkehr der Kinder nach Hamburg organisiert haben. 

Hotelangestellte durfte Spuren beseitigen

Gegen fünf weitere mutmaßliche Entführer wird nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft noch gefahndet, gegen sieben Tatverdächtige wurde das Verfahren eingestellt.

Vier Personen seien auch am Ankauf des Wohnwagens beteiligt gewesen, sollen aber nichts von den Tathintergründen gewusst haben. Auch sollen sie den Entführern Unterschlupf gewährt haben. Ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich der Entführung konnte ihnen jedoch nicht nachgewiesen werden.

Am 8. Januar 2024 soll eine Hotelangestellte zudem Spuren in dem Luxushotel, in dem sich einige Angeschuldigten aufhielten beseitigt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft stellte gegen sie jedoch ein.

Keine Anklage wurden gegen den Großvater der Kinder, Steakhaus-Gründer Eugen Block (84) erhoben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll dieser zwar schon zuvor mehrere Sicherheits- und Beratungsunternehmen im Zusammenhang mit dem Sorgerechtsstreit seiner Tochter kontaktiert haben. "Der Nachweis einer konkreten Beteiligung an den hier verfahrensgegenständlichen Ereignissen ließ sich jedoch nicht führen", erklärte die Strafverfolgungsbehörde. Dasselbe gelte für den zunächst ebenfalls in Verdacht geratenen 46-jährigen Onkel der Kinder.

Um offenbar einer (medialen) Vorverurteilung der Betroffenen entgegenzuwirken, heißt es in der Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom Freitag ausdrücklich: "Für sämtliche Angeschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung."

hs/tw/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verdacht der Kindesentführung: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57071 (abgerufen am: 15.05.2025 )

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