Spionage für China: Anklage gegen US-Ame­ri­kaner wegen geheim­di­enst­li­cher Agen­ten­tä­tig­keit

25.08.2025

Vor dem OLG Koblenz muss sich der US-Amerikaner Martin D. verantworten: Er soll chinesischen Diensten militärische Informationen angeboten haben. Der Generalbundesanwalt erhob Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit.

Der Generalbundesanwalt hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz Anklage gegen den US-amerikanischen Staatsangehörigen Martin D. erhoben. Der 45-Jährige ist nach Auffassung der Bundesanwaltschaft der Spionage für China hinreichend verdächtig. Er soll einem chinesischen Nachrichtendienst geheime Informationen des US-Militärs angeboten haben.

Der Anklagevorwurf lautet auf geheimdienstliche Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall nach § 99 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB). Nach Abs. 1 Nr. 2 macht sich strafbar, wer "gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer [geheimdienstlichen] Tätigkeit bereit erklärt", die "auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist".

Eigentlich geht es dabei nach dem Wortlaut der Vorschrift um die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland. § 1 Abs. 1 Nr. 4 NATO-Truppen-Schutzgesetz (NTSG) erweitert Schutzzweck und Anwendbarkeit des § 99 StGB aber auf Fälle, in denen die Interessen von NATO-Staaten betroffen sind, welche Streitkräfte in Deutschland stationiert haben. Zur Verfolgung von Spionagedelikten ist die Bundesanwaltschaft als höchste deutsche Anklagebehörde zuständig, weil die erstinstanzliche Gerichtszuständigkeit nach § 120 Gerichtsverfassungsgesetz beim OLG liegt. 

Spätestens ab 2020 in Deutschland stationiert

Nach dem Ermittlungsergebnis war der Angeklagte zwischen 2017 und Frühjahr 2023 für einen zivilen Vertragspartner des US-Verteidigungsministeriums tätig und spätestens ab 2020 auf einem US-Militärstützpunkt in Deutschland eingesetzt. Im Sommer 2024 soll er mehrfach den Kontakt zu chinesischen Staatsstellen gesucht haben, um sensible militärische Informationen an einen chinesischen Nachrichtendienst weiterzugeben. Eine tatsächliche Datenübermittlung sei nach gegenwärtigem Stand jedoch nicht erfolgt.

Der Beschuldigte wurde am 7. November 2024 in Frankfurt am Main festgenommen und befindet sich seitdem aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof in Untersuchungshaft. Seine Wohnung wurde durchsucht. Die Ermittlungen führte die Bundesanwaltschaft in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll der Mann mit seiner beruflichen Situation unzufrieden gewesen sein. Ob dies möglicherweise ein Motiv des US-Amerikaners war, sollte das Ermittlungsverfahren klären.

Die Anklage reiht sich ein in eine Serie von Verfahren gegen mutmaßliche Agenten chinesischer Nachrichtendienste in Deutschland. Im April 2024 war ein ehemaliger Mitarbeiter des damaligen AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, Informationen aus dem EU-Parlament weitergegeben und darüber hinaus chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht zu haben. Der Prozess hierzu läuft.

dpa/pk/mk/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Spionage für China: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57983 (abgerufen am: 17.01.2026 )

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