Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage im RBB-Skandal: Ex-Intendantin Schlesinger und drei frühere Führungskräfte sollen den Sender über Jahre geschädigt haben. Es geht um Untreue, Luxusposten und fragwürdige Vergütungen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen die ehemalige Intendantin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, und drei frühere Führungskräfte zum Landgericht Berlin I erhoben. Es geht um Vorwürfe im Zusammenhang mit dem so genannten RBB-Skandal.
Neben Schlesinger wurde auch gegen einen inzwischen 67-jährigen früheren Verwaltungsdirektor, eine heute 53-jährige ehemalige juristische Direktorin, sowie einen 81-jährigen damaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrates Anklage erhoben. Die Behörde wirft den angeschuldigten Personen im Wesentlichen tatmehrheitliche Begehung von Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch, StGB) und Betrug (§ 263 StGB) in unterschiedlichen Alternativen, teilweise in besonders schwerem Fall, teilweise gemeinschaftlich vor.
2022 kamen Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gegen die Sender-Spitze auf. Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, intransparente Zulagen für Führungskräfte und ein gestopptes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.
Schlesinger, die damals aufgrund des Skandals fristlos entlassen wurde, weist die Vorwürfe zurück. "Frau Schlesinger hat alle ihre Entscheidungen als Intendantin ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Wir werden die Vorwürfe vollumfänglich entkräften", teilte ihr Anwalt Dr. Oliver Sahan von der Kanzlei Roxin der dpa mit.
Was die Staatsanwaltschaft vorwirft
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im August 2022 bekanntgegeben, dass sie von Amts wegen gegen Schlesinger ermittelt. Die Ex-Intendantin des ARD-Senders sowie die anderen Angeschuldigten hatten Vorwürfe bislang bestritten. Es gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Konkret sollen die Angeschuldigten laut rbb24 zwischen Januar 2018 und Juli 2022 in unterschiedlichem Umfang das Vermögen des RBB geschädigt haben. Schlesinger werden 26 Fälle der Untreue vorgeworfen, dem 81-Jährigen 13 Fälle, dem 67-Jährigen fünf Fälle und der 53-Jährigen sechs Fälle. Dabei sollen sie in wechselnden Konstellationen teilweise gemeinschaftlich gehandelt haben.
Bei den Vorwürfen geht es im konkreten um ein Vergütungssystem, bei dem variable Gehaltsanteile ohne die erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrats ausgezahlt worden sein sollen. Außerdem sollen unzulässige Zulagen im Zusammenhang mit der turnusmäßigen ARD-Geschäftsführung gewährt worden sein. Zusätzlich nennt die Behörde unberechtigte Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen sowie die Erstattung privater Bewirtungs- und Reisekosten.
Der Sender-Skandal hatte den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark erschüttert. Damals entbrannte eine Debatte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge, die Haushalte und Firmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen. Und viele fragten sich, ob die Kontrolle der Medienhäuser ausreichend ist. Die Bundesländer schärften Regelwerke in Staatsverträgen.
Es wird schon vor Gericht gestritten
Seit der Entlassung Schlesingers streiten sie und der RBB um viel Geld. Schlesinger und der Sender erheben in einem Zivilverfahren gegenseitig Ansprüche. Schlesinger verlangt vom ARD-Haus die Zahlung eines sogenannten Ruhegeldes. Der RBB will das Geld nicht zahlen und wirft Schlesinger Pflichtverletzungen vor. Der Sender fordert, dass die Ex-Intendantin Geld zurückzahlt. Die Forderungen summierten sich laut Gericht zuletzt auf 1,78 Millionen Euro.
Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, sprach das Landgericht Berlin Mitte Juli 2025 sein Urteil. Dabei erzielte Schlesinger einen Teilerfolg - aber auch der RBB setzte sich in zwei Punkten durch. Beide Seiten akzeptierten die Entscheidung nicht und legten Berufung ein. Da beide Seiten Rechtsmittel einlegten, geht es vor dem Kammergericht Berlin erneut um alle Punkte. Wann dort verhandelt wird, ist noch offen.
Zudem führten entlassene RBB-Führungskräfte Verfahren vor Arbeitsgerichten. In mehreren Fällen wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen.
xp/dpa/LTO-Redaktion
Vorwurf von Untreue und Betrug: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58848 (abgerufen am: 15.01.2026 )
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