Seit rund neun Monaten erwägt die Bundesanwaltschaft, ob sie in der NSA-Affäre ermitteln soll. Noch am vergangenen Mittwoch hatte eine Meldung von SZ, NDR und WDR, wonach es nicht zur Aufnahme eines Verfahrens kommen werde, eine Welle der Empörung ausgelöst. Nun melden dieselben Medien, dass Generalbundesanwalt Range doch noch einen Kurswechsel vollziehen werde.
Unter Berufung auf Quellen in der Bundesanwaltschaft hatte der Rechercheverbund aus Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR letzte Woche verkündet, dass es ein Ermittlungsverfahren in der NSA-Affäre nicht geben werde. Generalbundesanwalt Range liege ein entsprechendes Votum vor; die offizielle Stellungnahme werde alsbald folgen. Angeblich seien keine belastbaren Informationen über die amerikanische Spionagetätigkeit auffindbar, Ermittlungen könnten allenfalls Symbolwirkung entfalten.
Der Bericht löste heftige Proteste aus. Die Linke etwa wertete den möglichen Verzicht auf ein Ermittlungsverfahren als "Rechtsbeugung". "Damit würde amtlich festgestellt, dass die größte Grundrechtsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik juristisch unaufgearbeitet bleibt", sagte Parteichef Bernd Riexinger. An Justizminister Heiko Maas wurde der Appell formuliert, von seinem Weisungsrecht Gebrauch zu machen und Range zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu zwingen. Range selbst soll von verärgerten Bürgern gar Todesdrohungen erhalten haben.
Nun sieht es so aus, als hätte sich bei Deutschlands oberster Strafverfolgungsbehörde ein Sinneswandel vollzogen - jedenfalls berichten dies dieselben Medien, die vormals noch das Ausbleiben von Ermittlungen angekündigt hatten. Zumindest wegen der Abhörung des Handys von Angela Merkel solle ein Verfahren eingeleitet werden; wegen der millionenfachen Überwachung von Kommunikationsdaten deutscher Bürger wolle man sich eine Entscheidung noch vorbehalten, heißt es unter Berufung auf nicht näher genannte Quellen.
Eine offizielle Entscheidung der Bundesanwaltschaft liegt noch immer nicht vor. Die Vorermittlungen dauern seit rund neuen Monaten an.
cvl/LTO-Redaktion
Angebliche Kehrtwende bei Bundesanwaltschaft: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12168 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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