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Attentat auf Verdi-Demo vor der Bundestagswahl: Bun­des­an­walt­schaft erhebt Anklage wegen zwei­fa­chen Mordes

26.08.2025

Anschlag in München (Februar 2025)

Zwei Personen wurden bei dem Anschlag getötet, mehrere Dutzend weitere Personen verletzt. Foto: picture alliance / Wolfgang Maria Weber | Wolfgang Maria Weber

Es war der letzte einer Serie von Anschlägen vor der Bundestagswahl im Februar 2025: Ein Afghane fuhr in München in eine Demonstration und tötete zwei Menschen. Der Generalbundesanwalt erhebt nun Anklage, die ein islamistisches Motiv sieht.

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Der Generalbundesanwalt hat Farhad N. angeklagt, der im Februar in München mit einem Auto in eine Gruppe von Demonstranten gefahren war. Der Anklagevorwurf lautet: zweifacher Mord und versuchter Mord in 44 Fällen, strafbar gemäß §§ 211, 22, 23 Strafgesetzbuch (StGB). "Der Angeschuldigte beging die Tat aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus", heißt es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft. "Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen."

Der damals 24-jährige Afghane war am 13. Februar, zehn Tage vor der vorgezogenen Bundestagswahl, in eine Gruppe Demonstranten bei einer Veranstaltung der Gewerkschaft Verdi gefahren. Wenige Tage später erlagen eine 37-jährige Frau und ihre zwei Jahre alte Tochter ihren schweren Verletzungen. "44 weitere Personen trugen zum Teil lebensgefährliche oder schwere Verletzungen davon", teilte die Bundesanwaltschaft mit. 

Sie wirft N. zudem gefährliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 5 StGB) und einen schweren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 StGB) vor.

Anklage sieht islamistisches Motiv

"Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist", hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt, als sie wegen der besonderen Bedeutung des Falls als oberste Anklagebehörde in Deutschland die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft München übernahm. "Damit ist sie geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen."

Der Anschlag reihte sich ein mit weiteren Vorkommnissen, die teilweise mit russischen Nachrichtendiensten in Verbindung gebracht werden. Belege dafür werden bisher jedenfalls öffentlich nicht von Ermittlungsbehörden benannt.

Die Ermittler in München gehen von einem islamistischen Motiv des Autofahrers aus. Die Leitende Oberstaatsanwältin der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München, Gabriele Tilmann, hatte bei einer Pressekonferenz am Tag nach der Tat gesagt, der Mann habe "Allahu Akbar" gerufen und nach seiner Tat gebetet. In seiner Vernehmung habe er "eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein".

Aber keine Verbindung zum IS

Den Angaben zufolge gab es zu dem Zeitpunkt keine Hinweise darauf, dass der Mann in ein Netzwerk eingebunden gewesen sei. Die Ermittler hätten auch keine Spuren zu einer Verbindung zum Beispiel zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS), zu weiteren Beteiligten oder zu einer zunehmenden Radikalisierung des jungen Mannes in der jüngeren Vergangenheit.

Das Oberlandesgericht (OLG) München muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird. Derweil befindet sich der Angeschuldigte laut der Bundesanwaltschaft weiterhin in Untersuchungshaft.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Attentat auf Verdi-Demo vor der Bundestagswahl: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57997 (abgerufen am: 11.09.2026 )

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